Angehörige / rechtliche Betreuer kognitiv Beeinträchtigter gehören gehört! xxxxxxxx
BABdW
Die Vergütung für Betreuer wird diskutiert, aber .......
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​Die seit vielen Jahren (17.07.2005) unverändert gezahlte Vergütung für rechtliche Berufsbetreuer sowie die der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer ist in der Diskussion. Es wird auch höchste Zeit dafür.
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Versucht man den Stundenlohn eines ehrenamtlichen rechtlichen Betreuers zu ermitteln, ist das Ergebnis erschreckend. Die Verwaltungsarbeit nimmt zu.
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Als heutige und besonders zukünftige Aufwandstreiber sind zu identifizieren:
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Telefonate zur Koordination durchführen
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Verfassen von Schriftsätzen
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Beratungsgespräche mit dem Betreuten führen
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Arztbesuchen beiwohnen
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Dokumentation erstellen (Termine, Besuche, Gesprächsnotizen)
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Therapeuten ermitteln
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Hilfsmittel identifizieren und beschaffen
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Gesetze und Verwaltungsanweisungen studieren
Hinzu kommt durch die Folgen des BTHG ein schrittweiser Mehraufwand:
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Feststellung/Überprüfung des Hilfebedarfs
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Betreuungsvertrag zu Fachleistungen überprüfen und ggf. neu vereinbaren
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Ggf. Gesamtkonferenz einfordern
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Verhandlungen mit vielen Vertragspartnern führen (Vermieter, Bank, Kostenträgern, Firmen)
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Betreuten-Konto einrichten, falls noch nicht vorhanden
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Im Geldfluss Zu- und Abflüsse überwachen (Rente, Wohnheimkosten, Heizung, …..)
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Mietvertrag vereinbaren und Einhaltung kontrollieren
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Heizungskosten des Vermieters kontrollieren
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​Geht man von einem monatlichen Zeitaufwand von geschätzten 15-20 Stunden für diese Tätigkeiten aus, käme ein Stundenlohn zwischen 2,20 € bis 1,66 € heraus!
Der "Ehrenlohn" ist von einem Mindestlohn, der auch nicht ernsthaft zu diskutieren ist, sehr weit entfernt. Da ist für eine Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung – heute 399,00 € im Jahr - für einen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer viel Luft nach oben.
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Nicht nur die Berufsbetreuer haben ein Anrecht auf eine Verbesserung iher Vergütung, auch die pauschale Aufwandsvergütung für ehrenamtliche Betreuer muss sich verbessern.
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Noch Fragen zu dem Themengebiet der Betreuung? Folgender Link gibt auf viele Themen eine Antwort. http://www.betreuungsrecht.de/
Karl Eichler 17.05.2019