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Die Vergütung für Betreuer wird diskutiert, aber .......

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​Die seit vielen Jahren (17.07.2005) unverändert gezahlte Vergütung für rechtliche Berufsbetreuer sowie die der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer ist in der Diskussion. Es wird auch höchste Zeit dafür.

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Versucht man den Stundenlohn eines ehrenamtlichen rechtlichen Betreuers zu ermitteln, ist das Ergebnis erschreckend. Die Verwaltungsarbeit nimmt zu.

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Als heutige und besonders zukünftige Aufwandstreiber sind zu identifizieren:

  • Telefonate zur Koordination durchführen

  • Verfassen von Schriftsätzen

  • Beratungsgespräche mit dem Betreuten führen

  • Arztbesuchen beiwohnen

  • Dokumentation erstellen (Termine, Besuche, Gesprächsnotizen)

  • Therapeuten ermitteln

  • Hilfsmittel identifizieren und beschaffen

  • Gesetze und Verwaltungsanweisungen studieren

 

Hinzu kommt durch die Folgen des BTHG ein schrittweiser Mehraufwand:

  • Feststellung/Überprüfung des Hilfebedarfs

  • Betreuungsvertrag zu Fachleistungen überprüfen und ggf. neu vereinbaren

  • Ggf. Gesamtkonferenz einfordern

  • Verhandlungen mit vielen Vertragspartnern führen (Vermieter, Bank, Kostenträgern, Firmen)

  • Betreuten-Konto einrichten, falls noch nicht vorhanden

  • Im Geldfluss Zu- und Abflüsse überwachen (Rente, Wohnheimkosten, Heizung, …..)

  • Mietvertrag vereinbaren und Einhaltung kontrollieren

  • Heizungskosten des Vermieters kontrollieren

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​Geht man von einem monatlichen Zeitaufwand von geschätzten 15-20 Stunden für diese Tätigkeiten aus, käme ein Stundenlohn zwischen 2,20 € bis 1,66 € heraus!

 

Der "Ehrenlohn" ist von einem Mindestlohn, der auch nicht ernsthaft zu diskutieren ist, sehr weit entfernt. Da ist für eine Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung – heute 399,00 € im Jahr - für einen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer viel Luft nach oben.

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Nicht nur die Berufsbetreuer haben ein Anrecht auf eine Verbesserung iher Vergütung, auch die pauschale Aufwandsvergütung für ehrenamtliche Betreuer muss sich verbessern.

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Noch Fragen zu dem Themengebiet der Betreuung? Folgender Link gibt auf viele Themen eine Antwort.  http://www.betreuungsrecht.de/ 

Beitrag hier downloaden.

 

Karl Eichler 17.05.2019

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