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Die Vergütung für Betreuer wird diskutiert, aber .......

​Die seit vielen Jahren (17.07.2005) unverändert gezahlte Vergütung für rechtliche Berufsbetreuer sowie die der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer ist in der Diskussion. Es wird auch höchste Zeit dafür.

Versucht man den Stundenlohn eines ehrenamtlichen rechtlichen Betreuers zu ermitteln, ist das Ergebnis erschreckend. Die Verwaltungsarbeit nimmt zu.

Als heutige und besonders zukünftige Aufwandstreiber sind zu identifizieren:

  • Telefonate zur Koordination durchführen

  • Verfassen von Schriftsätzen

  • Beratungsgespräche mit dem Betreuten führen

  • Arztbesuchen beiwohnen

  • Dokumentation erstellen (Termine, Besuche, Gesprächsnotizen)

  • Therapeuten ermitteln

  • Hilfsmittel identifizieren und beschaffen

  • Gesetze und Verwaltungsanweisungen studieren

 

Hinzu kommt durch die Folgen des BTHG ein schrittweiser Mehraufwand:

  • Feststellung/Überprüfung des Hilfebedarfs

  • Betreuungsvertrag zu Fachleistungen überprüfen und ggf. neu vereinbaren

  • Ggf. Gesamtkonferenz einfordern

  • Verhandlungen mit vielen Vertragspartnern führen (Vermieter, Bank, Kostenträgern, Firmen)

  • Betreuten-Konto einrichten, falls noch nicht vorhanden

  • Im Geldfluss Zu- und Abflüsse überwachen (Rente, Wohnheimkosten, Heizung, …..)

  • Mietvertrag vereinbaren und Einhaltung kontrollieren

  • Heizungskosten des Vermieters kontrollieren

​Geht man von einem monatlichen Zeitaufwand von geschätzten 15-20 Stunden für diese Tätigkeiten aus, käme ein Stundenlohn zwischen 2,20 € bis 1,66 € heraus!

 

Der "Ehrenlohn" ist von einem Mindestlohn, der auch nicht ernsthaft zu diskutieren ist, sehr weit entfernt. Da ist für eine Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung – heute 399,00 € im Jahr - für einen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer viel Luft nach oben.

Nicht nur die Berufsbetreuer haben ein Anrecht auf eine Verbesserung iher Vergütung, auch die pauschale Aufwandsvergütung für ehrenamtliche Betreuer muss sich verbessern.

Noch Fragen zu dem Themengebiet der Betreuung? Folgender Link gibt auf viele Themen eine Antwort.  http://www.betreuungsrecht.de/ 

Beitrag hier downloaden.

 

Karl Eichler 17.05.2019

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