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Die inclusive Gesellschaft gestalten.

 

- 10 Jahre UN-BRK, Lobbyisten, Politiker und Betroffene reden miteinander -

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Am 23.9.2019 fand in Berlin eine Veranstaltung von Bündnis 90 die Grünen statt. Der Eröffnungsvortrag wurde von Frau Prof. Dr. Theresia Degener gehalten – Mitautorin der UN-BRK und Mitglied im zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen (2011-2018). Sie ging nicht genügend auf das Spannungsfeld UN-BRK und dem geltenden Betreuungsrecht ein.

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In 4 anschließenden Workshops wurde über folgende Themen gesprochen:

  1. Wie verändern medizinische Tests das Bild von Menschen mit Behinderungen in Deutschland?

  2. Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Unterstützung im Alltag?

  3. Wie können alle in Zukunft gemeinsam gut lernen? Menschen mit und ohne Behinderung.

  4. Behinderung und Armut.

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Aus der Teilnahme an den Workshops 2 und 4 zeigten sich u.a. folgende Aspekte:

  • Bei der Erarbeitung des BTHG wurden zwar Menschen mit Behinderung und die sie vertretenen Verbände teilweise mit einbezogen, ihre Vorschläge leider kaum berücksichtigt. Gehörte Verbände können, als Unternehmen betreibende, finanzielle Aspekte nicht ausblenden.

  • Der BABdW, als von diesem Gesichtspunkt unabhängiger Verband, konnte nur indirekt seine Forderungen (siehe auch Link zur HP-Seite „Themen“) einbringen.

  • Beeinträchtigte Menschen, die nicht selbst für sich sprechen können, sind weder im Bewusstsein der bisher gehörten Verbände noch in dem von Politik und Verwaltung fest verankert; man hat diese Menschen schlicht nicht auf dem „Schirm“.

  • Bestimmte Regelungen führen dazu, dass dieser Personenkreis gegängelt wird bzw. ganze Gruppen überhaupt nicht berücksichtigt werden. Das zeigte sich auch in den Arbeitsgruppen besonders durch folgende Aussagen:

  • Viele Menschen fühlen sich nicht ernst genommen bzw. als Bittsteller.

  • Ein großer Teil fühlt sich auch überfordert mit dem“ Behördendschungel“.

  • Teilnehmer sprachen auch davon, von den Behörden nicht kompetent beraten zu werden, was dazu führe, dass sie erst nach Widerspruchs- oder sogar Klageverfahren, die zu stehenden Leistungen erhalten.

 

In der Diskussion wurde u.a. deutlich, dass die Idealvorstellung vom Recht auf Selbstbestimmung nur teilweise gelebt werden kann. Es zeigten sich Tendenzen, dass ein Zwang ausgeübt wird, in dem z. B. Assistenzleistungen zu teilen sind!

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Bei der Fragestellung - wie soll die Gesellschaft inklusiv gestaltet werden – ging es u.a. darum, dass sich die Strukturen und Rahmenbedingungen ändern müssen, was vom Ansatz her sicher notwendig ist. Die Forderung – es darf nicht mehr so viele „Sonderwelten für behinderte Menschen“ geben – ist sicher nur eingeschränkt zu akzeptieren. Eine Integration von kognitiv und schwer mehrfach Beeinträchtigten, wird sich nicht in Arbeitsplätzen auf dem 1. Arbeitsmarkt realisieren lassen.

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Dies kann also nicht bedeuten, dass die Werkstätten für Behinderte und Förderschulen so in ein inklusives System überführt und „abgeschafft“ werden müssen, wie es von Referenten und einem Mitglied des Europäischen Parlaments forciert wird. Dazu, und auch zu anderen in der Praxis auftretenden Problemen bei der Einführung des BTHG, wird der BABdW seinen Standpunkt immer wieder deutlich machen. Hier downloaden.

Inge Fischer Oktober 2019

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