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Zwischenruf

 

Die neue Verordnung des Europäischen Gerichtshofes für die Erfassung der korrekten Arbeitszeiten ist auch im Bereich der Behindertenhilfe sicher ein wichtiger Meilenstein.

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Die Auffassung der Arbeitgeberverbände zu dem Thema , die Verordnung sei völlig aus der Zeit gefallen, verwundert nur im ersten Moment; die Interessenlage der Arbeitgeber „möglichst viel für wenig Geld“ ist naturgemäß eine andere.

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Nun ist Phantasie und Kreativität gefragt bei den Arbeitgebern der Behindertenhilfe. Sie müssen sich etwas einfallen lassen, was zur korrekten Erfassung von Arbeitszeit und Nichtarbeitszeit führt. So bleibt zu hoffen, dass Raucher und Nichtraucher unter den Arbeitnehmern sich nicht länger um Pausenzeiten streiten, dass leitende Mitarbeiter, die zuhause arbeiten, dies auch anerkannt bekommen. Ich weiß noch genau wie Pflegedienst und Wohnbereichsleitungen mir zuflüsterten, ich nehme das mit nach Hause, hier kriege ich wegen des ständigen Rummels nichts auf die Reihe. Dies war und ist nicht erlaubt,- warum auch immer, - vielleicht ändert sich da was.

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Dann ist auch Schluss mit der Sorglosigkeit, mit der gerne gegen bestehende Arbeitszeitgesetze verstoßen wurde, insbesonder bei wechselnden Schichtzeiten.

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Vielleicht entdeckt man durch ein neues Zeiterfassungssystem auch eher die Mitarbeiter, die für eine Erledigung bestimmter Maßnahmen 3 statt 1 Stunde benötigen.

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Wir Angehörigen und Betreuer sind interessiert daran, dass Mitarbeiter in den Einrichtungen, in denen unsere Lieben leben, gute Arbeit leisten, bei korrekten Arbeitsbedingungen. Dazu ist die Verordnung ein potenzieller Beitrag.

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Mehr zum Thema ist zu finden unter: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-05/eugh-eu-staaten-muessen-arbeitgeber-zur-zeiterfassung-verpflichten.

Beitrag hier downloaden.

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Martin Petzold, Mai 2019

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