Angehörige / rechtliche Betreuer kognitiv Beeinträchtigter gehören gehört! xxxxxxxx
BABdW
​​Aktuelle Beiträge
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Die Autoren der Beiträge sind dem BABdW bekannt. Der Inhalt der Beiträge stellt die persönliche Meinung der Einsender (des Verfassers) dar.
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Auflösung der WfbM – Sinn oder Unsinn?
In der letzten Zeit gab es verstärkt Bestrebungen seitens der „Grünen Politiker“, die Rolle und Bedeutung der Werkstätten für Behinderte unter Herstellung des Bezuges zur
UN – Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Kraft trat, neu zu bewerten. Danach wurde das Thema auch von anderen Politiker*innen und den Medien aufgenommen und kommentiert.
Die erste Werkstatt wurde 1965 in Bielefeld eröffnet.
Seitdem entwickelten sich die Werkstätten. Die ökonomischen, fiskalischen und politischen Rahmenbedingungen haben und werden sich auch in Zukunft weiter verändern.
Auch der behinderte Mensch sieht die Arbeit als ein Menschenrecht.
Deshalb unterstützen wir als BABdW alle Initiativen, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Beschäftigten in den Werkstätten anzupassen.
Werkstätten sind Non-Profit- Organisationen. Sie verfolgen keine wirtschaftlichen Gewinnziele. Sie sind gemeinnützig und erbringen im Auftrag des Staates Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Werkstattleistung ist ein Angebot an vollerwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen, dass sie in Anspruch nehmen können- aber nicht müssen.
Derzeit ermöglichen Werkstätten in ganz Deutschland rund 320.000 Erwachsenen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben.
Dazu stellen die Werkstätten eine Vielzahl von Arbeitsangebote bereit, die Art und Schwere der Behinderung sowie den Neigungen der Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen.
Rund 70.000 spezialisierte Fachkräfte sind in den einzelnen Bereichen tätig.
Die Werkstätten stehen vor der Herausforderung, personenzentrierte und qualitativ hochwertige Teilhabeangebote zu ermöglichen und dabei wirtschaftliche Arbeitsergebnisse zu erzielen, damit neben der erbrachten Rehabilitationsleistung auch Arbeitsentgelte ausgezahlt werden können.
Die Arbeit in der Werkstatt ist jedoch nicht direkt mit einer Erwerbsarbeit in Vollzeit zu vergleichen da sie auch andere Leistungen wie Pflegetätigkeiten, Ergo- und Physiotherapie erbringt. Die sogenannten arbeitsbegleitenden Maßnahmen dienen der Persönlichkeitsentwicklung und der sozialen Eingliederung. Sie umfassen vielseitige Angebote der Bildung, Qualifizierung und aus dem Kultur- und Sportbereich.
Ein wichtiger Punkt für die Erhaltung der Werkstätten ist die geschützte Umgebung für die behinderten Menschen. Hier stehen der Gewaltschutz und der Schutz vor sexuellen Übergriffen im Vordergrund. Die Erfahrungen zeigen, dass ein Großteil der Behinderten lieber in der WfbM arbeiten, wegen der geregelten Struktur, an einem geschützten Ort mit gut ausgebildetem Personal. Dies wird auch durch eine hohe Zahl von Rückkehrenden aus der sogenannten freien Wirtschaft belegt.
Somit ist die Werkstatt für Behinderte für den BABdW kein Auslaufmodell.
Die derzeitige Gestaltung des gesellschaftlichen Systems ermöglicht es nicht, dass Werkstätten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen, die Einkommenssituation der Beschäftigten umfassend verbessern können.
Wir unterstützen die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte an die Politik, eine Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte zu beschließen.
Der alleinige Ruf nach Einführung des Mindestlohnes in Werkstätten reicht nicht aus, um eine umfassende Verbesserung der Einkommenssituation zu bewirken. Deshalb muss eine detaillierte Betrachtung der geltenden Regelungen in den Sozialgesetzbüchern erfolgen, um ein zukünftiges Entgeltsystem zu schaffen.
Neben der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes ist es wichtig, dass die Beschäftigten einen Betrag erhalten, über den sie nach ihren Wünschen eigenständig und selbstbestimmt verfügen können.
Der BABdW ist der Auffassung, dies könnte erreicht werden, in dem die verschiedenen Bestandteile des Arbeitsentgeltes sowie alle weiteren individuellen Leistungen zum Lebensunterhalt zukünftig „wie aus einer Hand“ an die Beschäftigten ausgezahlt werden.
Die Beschäftigten haben jedoch nur einen teilweisen Arbeitnehmerstatus mit der Konsequenz, dass ihre Entgelte nicht von Tarifparteien ausgehandelt werden.
Dabei erwirtschaften die Werkstätten stattliche 7 Milliarden Euro pro Jahr.
Viele Aufträge kommen aus der Industrie. Somit werden Dienstleistungen und Produkte verkauft, die von Interesse sind und nicht aus Mitleid.
Die Entwicklung von Inklusionsbetrieben wird sicher weiterhin ein längerer
Prozess sein, worauf die Betriebe gezielt vorbereitet werden müssen.
Als Mitglied der Regierung müssen die Grünen auch die gesetzlichen Voraussetzungen mit schaffen, dass u.a. barrierefreie Arbeitsplätze, die Beratung und Begleitung der „neuen Mitarbeiter“, notwendige Hilfsmittel oder ein dauerhafter Lohnkostenzuschuss als Nachteilsausgleich finanziert wird.
Damit Inklusion gelingt, bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens.
Die Werkstätten sind bereit, die Beschäftigten in eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Wahl des Arbeitsplatzes vorzubereiten und zu begleiten.
Leider ist der Anteil der Beschäftigten noch sehr gering, die dauerhaft in einem Integrationsbetrieb arbeiten. Eine offizielle Quote der dauerhaften Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht bekannt.
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Energiekrise- Gas geben auch in Zukunft /Thema Nachhaltigkeit in den Rotenburger Werken
Auch in den Einrichtungen der Behindertenhilfe wird von Energiemanagern und Beauftragten die derzeitige prekäre Lage intensiv beraten. Wie soll es weitergehen ? Was ist zumutbar für unsere Schutzbefohlenen ?
Der einfache Slogan des Bundeswirtschaftsministers :19 Grad und Licht aus, kann hier wohl kaum zum Tragen kommen. Dass man seine Hände auch kalt waschen kann und die Heizung nicht über 20 Grad beheizt werden sollte, das kann man zumindest mit den Fitteren unter den Beeinträchtigten durchaus kommunizieren. Da ist vorrangig das Betreuungspersonal gefragt. Die Rotenburger Werke, die sich zwar sicher sind, als Großeinrichtung nicht vom Staat alleingelassen zu werden, prüfen in allen Wohneinrichtungen und Werkstätten bereits intensiv, ob es andere alternative Möglichkeiten der Wärme- und Stromversorgung gibt. Trotzdem steht sicher schon bald die nächste Nebenkostenerhöhung ins Haus. Das ist eine Spirale ohne Ende.
Und wie trostlos mag man sich die Budenstraßen und Weihnachtsmärkte vorstellen, ohne Beleuchtung. Da muss man gelegentlich mal daran erinnern, dass wir uns eingerichtet haben in dieser Gemütlich- und Behaglichkeit, dass das aber angesichts der weltpolitischen Gegebenheiten, wie dem Ukrainekrieg, Liefer- und Personalengpässe wohl eher als Luxusproblem angesehen werden muss. Wir haben uns an viele Selbstverständlichkeiten schlichtweg gewöhnt ; jetzt wird das wohl erstmal anders.
Ein Satz aus dem neuen Leitbild der Rotenburger Werke lautet: Wir tragen Verantwortung für eine optimale und nachhaltiger Nutzung finanzieller, personeller und sachlicher Ressourcen. Dieser Nachhaltigkeitsaspekt ist vor kurzem dem Leitbild hinzugefügt worden.
Durch ein neues System wird nun dem Umweltschutz, dem Gesundheitsaspekt bei der Mittagsmahlzeit mehr Rechnung getragen. Ein externes Unternehmen bewertet und begutachtet die Gerichte nach CO2 -Verbrauch bei der Herstellung nach dem Wasserverbrauch und der Ausgewogenheit und dem Effekt auf die Gesundheit.
So machen sich sicher auch andere Einrichtungen auf den Weg in die Neue Zeit !
MP 8/22
Hier downloaden !
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Energiekosten Pauschale 300,- €
Die Bundesregierung hat beschlossen, mit einer Energiekosten Pauschale in Höhe von 300,- € den Personenkreis der „Erwerbstätigen“zu entlasten.
Dies ist im Grundsatz eine lobenswerte Maßnahme, trifft allerdings diejenigen,
die kein Erwerbseinkommen haben hart. Sie sind es im Grunde, die diese Unterstützung am meissten brauchen!
Um Klarheit zu schaffen, wer profitiert?
Natürlich „alle“ Erwerbstätigen und sei das Erwerbseinkommen noch so klein!
Somit sind auch unsere Betreuten in den Einrichtungen der WfbM Werkstätten mit von der Partie, obwohl sie als „erwerbsunfähig“ eingestuft sind.
In unserer WfbM der Hephata Diakonie Schwalmstadt – Treysa wird die Pauschale bereits mit der September Lohnabrechnung ausbezahlt.
Nun zu den Betreuten im Berufsbildungsbereich der WfbM: Hier hat die Agentur für Arbeit bereits für August die Pauschale überwiesen.
Wie die Anspruchsberechtigung der Betreuten in den Tagesstätten und dem Förderbereich sowie im Wohnbereich ohne Zugang zum Arbeitsmarkt oder sonstiger Beschäftigung gewährt wird, wird derzeit noch über das BMAS geklärt.
Zu den Rentnern ohne Erwerbseinkommen:
Wir Betreuer und Angehörige sind in der Regel bereits Rentner ohne Erwerbseinkommen und fallen somit in der Regel durch die Anspruchs-voraussetzung. Dies können wir allerdings heilen, indem wir das uns zustehende Pflegegeld von der Krankenkasse, als „Erwerbseinkommen“ mit einer Einkommenssteuererklärung zum Jahresende 2022 beim Finanzamt geltend machen. Dann erhalten wir die 300,- € Pauschale ebenfalls. Anmerkung: Ist vom Finanzamt bestätigt !
Wer noch keinen Antrag auf Pflegegeld bei der Krankenkasse für seinen/ seine Betreute gestellt hat, möge das schnellstens nachholen!
Wir haben Anspruch auf häusliches Pflegegeld für jeden Tag der Betreuung zu Haus bzw. auch bestätigter Abwesenheit von der Wohneinrichtung, Zb. Im Urlaub.
Die Abwesenheitstage sind von der Einrichtung zu bestätigen und mit der Abrechnung des Pflegegeldes bei der Krankenkasse vorzulegen.
Häuslicher Pflegegeld Anspruch nach Pflegegrad:
Pflegegrad I : - keines
Pflegegrad 2 : - 316,- € - 10,53 € / Tag
Pflegegrad 3 : - 545,- € - 18,17 € / Tag
Pflegegrad 4 : - 728,- € - 24,27 € / Tag
Pflegegrad 5 : - 901, - € - 30,01 € / Tag
Die Anspruchsberechtigung entsteht z, B. bereits – am Wochenende bei
Abholung am Freitagnachmittag und ggf. Rückkehr in das Heim am Montag- Vormittag – jeweils für ganze Tage.
Die Pflegegelder sind steuerfrei, so dass bei der Steuererklärung keinesfalls ein Nachteil entsteht.
Die Energiekosten Pauschalen dürfen bei unserer Betreuten nicht mit anderen Leistungen aufgerechnet werden!
Diejenigen Rentner ohne Erwerbseinkommen können alternativ auch den Anspruch auf die Energiekosten Pauschale mit lediglich kleiner Erwerbsbeschäftigung gegen Bezahlung für nur „einen Tag“ erwirken und mit der Einkommenssteuer einreichen.
Ich empfehle allen Betroffenen, in diesem Sinne aktiv zu werden und die Leistungen zu überprüfen.
Volker Papenhagen
ABB Vorsitzender
LABdW Vorsitzender
BABdW Vorstandsmitglied
18.08.2022
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Information zum Beschluss der Bundesregierung zur Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus.
Hier möchte ich auf den Erfolg unserer Arbeit der Angehörigen – und Betreuerbeiräte und – Vertretungen auf regionaler, Landes – und Bundesebene hinweisen. Endlich heben wir unser Ziel der Durchsetzung der Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus adäquat zu dem bereits praktizierten sogenannten „Arbeitgebermodell“ mit Lohn Ersatz Leistung bzw. Krankengeld über die Krankenkassen erreicht.
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Hier zum Gesetzesentwurf:
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Pressemitteilung: Stationäre Behandlung von Menschen mit Behinderung – G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen
Berlin, 18. August 2022 – Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.
Zum vollständigen Text der Pressemitteilung
Volker Papenhagen
ABB – Vorsitzender
LABdW HE / RP – Vorsitzender
BABdW – Vorstandsmitglied
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Assistenz im Krankenhaus
Unser ehemaliges Vorstandsmitglied, Herr Dr. G. Wagner, hat sich intensiv und umfassend mit dem Thema der Begleitung unserer kognitiv beeinträchtigten Angehörigen im Krankenhaus beschäftigt.
Wir legen diesen Artikel allen Lesern ans Herz, weil sich im Gesetzestext Fallstricke ergeben könnten, die nicht halten, was die Politik verspricht.
Wir stellen Ihnen den gesamten Artikel von Herrn Dr. Wagner über unsere Homepage zur Verfügung.
Die Darstellung im Newsletter ist aus Platzgründen leider nicht möglich.
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Reinhard Frank
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Assistenz kognitiv beeinträchtigter Menschen im Krankenhaus ?
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Bundestag und Bundesrat haben Ende September 2021 einer Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Beeinträchtigung bei einer Behandlung im Krankenhaus zugestimmt, die über die bisher schon praktizierte reine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson durch die Krankenkassen hinausgeht.
Die damit verbundene grundsätzliche Anerkennung der Notwendigkeit einer solchen Begleitung ist ausdrücklich zu begrüßen.
Die sehr restriktive Beschreibung der Begleiter und die völlig fehlenden Anreize für sie, eine solche Assistenz zu übernehmen, wird vermutlich auch diese namenlose Regelung im - befremdlichen - Rahmen eines Artikel-Gesetzes zur Gesetzeshülse verkommen lassen.
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G. H. Wagner
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Gewissensbisse - fehl am Platz
Je höher die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit eines beeinträchtigten Menschen ist, umso mehr machen sich Angehörige, insbesondere Eltern-gerade, wenn sie selber älter werden, Gedanken darüber, was denn mal werden soll; wenn sie Ihr Kind, das bis jetzt, oft unter schwierigen Bedingungen in der Familie betreut und gepflegt wurde, in eine Einrichtung der Behindertenhilfe geben.
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Bekannte, Verwandte und Nachbarn könnten ja denken, man wolle sich der (selbst auferlegten) Betreuungs- und Pflegepflicht entledigen, aus Eigennutz und um wieder selbstbestimmt leben zu können.
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Vielen Betroffenen fällt es nicht leicht, sich von solchen Gedanken zu distanzieren. Ich selbst habe da eine egoistische Einstellung; mir ist es egal, wenn der Nachbar sich über zu lange Grashalme ärgert und die Ansicht vertritt, ich hätte besser kein Eigentum erwerben sollen.
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Der schlimme Begriff "Abschieben" kommt nicht selten ins Spiel.
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Ich habe gerade einen solchen Fall in meinem Umfeld. Ein stark autistischer Junge, inzwischen 8 Jahre alt und auf dem Stand eines dreijährigen geblieben; inkontinent und kaum beschulbar; Eltern mittlerweile 69 und 52 Jahre alt und gesundheitlich beeinträchtigt. Er hat noch 2 gesunde Schwestern, die die Aufsicht, zumindest zeitweise übernehmen, obwohl Teenies eigentlich andere Interessen haben.
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Vor einigen Jahren habe ich das Wort Heimbetreuung mal erwähnt und erfuhr heftigste Gegenwehr, dass man ihn doch nicht einfach irgendwo "abliefern" könne und er dort verkümmern würde. Meine Argumente von fachspezifischer Betreuung von Professionellen, der garantierten Aufsicht rund um die Uhr, wurden rigoros weggefegt. Jetzt, mehr als 3 Jahre später hört sich das schon anders an. Kämpferisch sind sie immer noch; man wolle ggfs. mit rechtlichen Mitteln dafür kämpfen, dass der Junge weiterhin eine Schule besucht. Es ist nur so, dass auch ein Rechtsanwalt kein geeignetes Fachpersonal besorgen kann. Mein langjähriger Freund ließ nun schon mal durchblicken, dass wenn der Junge 18 sei und dann auch eine rechtliche Betreuung braucht, man sich auf die Suche nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit macht. Bis dahin, wird er, wie bereits oben erwähnt, gesundheitlich beeinträchtigt, fast 80 Jahre alt sein und es bleibt abzuwarten was bis dahin passiert.
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Da Beispiel macht deutlich, mit welchen Gewissenskonflikten Eltern, die ihre beeinträchtigten Kinder über alles lieben, zu kämpfen haben.
Gut, dass es in den Einrichtungen der Behindertenhilfe die Möglichkeit der Kurzzeitunterbringung und des Probewohnens gibt, damit Eltern mal "durchatmen" und etwas ausspannen können. Dazu muss man sich natürlich entschließen, mit Ämtern über die Kosten zu reden.
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In den Rotenburger Werken, eine der größten Einrichtungen in Norddeutschland, hat man sich im Referat Öffentlichkeitsarbeit nun Gedanken gemacht, wie man Eltern Gefühle wie Angst, Gewissensbisse und Bedenken nehmen oder minimieren kann, die eine Heimunterbringung ins Kalkül genommen haben. Dazu hat man 3 Personen aus der Angehörigenvertretung, die sich bereit erklärt hatten, intensiv befragt, was sie beim Übergang in die Einrichtung so erlebt haben und welcher Zeitpunkt eines Umzuges als der Optimale angesehen würde. Es ging um Beeinträchtigte verschiedenster Hilfe- und Pflegegrade, von leicht bis sehr schwer.
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Diese Interviews, die auch gefilmt wurden, kann man sorgenvollen Eltern zur Kenntnis bringen und damit helfen, Vorurteile und Ängste abzubauen und Ihnen die Gewissheit vermitteln dass es noch andere "betroffene" Eltern gibt.
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Nun könnte man natürlich fragen, was interessiert es die Einrichtung, Hauptsache ist, die Plätze sind belegt und der Kostenträger zahlt.
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Aber in einer wirklich diakonischen Einrichtung, wie der der Rotenburger Werke macht man es sich nicht so einfach.
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M.P. 6/2022
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9. Inklusionstage vom 31. Mai bis 01. Juni 2022 in Berlin mit dem Thema
Wohnen - barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß
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Die Veranstaltung wurde eröffnet vom Bundesminister Hubertus Heil. Die Veranstaltung war in diesem Jahr gekennzeichnet durch digitale Beteiligungsformate, die ich Ulrich Stiehl nutzte und die direkte Teilnahme von Inge Fischer vor Ort.
Im Atrium konnte man souverän moderiert von Ninia LaGrande - die Eröffnung, die Auszeichnung von 3 Teams mit dem Inklusionspreis 2021 durch den Minister, fünf Podiumsdiskussionen mit drei bis sechs Fachreferenten sowie die abschließende Podiumsdiskussion verfolgen.
In Deutschland besteht Wohnungsmangel besonders an bezahlbaren Wohnungen und hier vor allem in Städten. Als Fazit darauf wurde im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart, ein Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Leitung von Frau Gywitz zu bilden.
Jährlich sollen 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, davon 100.000 Sozialwohnungen. Aufgrund der inzwischen veränderten Rahmenbedingungen (Ukrainekrieg, Inflation, Mangel an Rohstoffen und Fachkräften) steht die Frage, ob das ehrgeizige Ziel erreicht werden kann?
Der Bund hat eine Musterbauordnung erlassen, aber für die Durchführung sind die Länder und Kommunen zuständig. Dies wird von vielen Beteiligten kritisch gesehen, da die Voraussetzungen in den Territorien sehr unterschiedlich sind. In der praktischen Durchführung sind die Kommunen besonders wichtig. Die Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden. Die Neubauten sollen altersgerecht (für die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber in ihrer jeweiligen Situation) zur Verfügung gestellt werden, zum Teil auch altengerecht (für Hochbetagte). Es wird unterschieden zwischen „barrierefrei“ und „barrierearm“. Die Kategorie „barrierearm“ ist unsinnig.
Wenn der Staat Sozialwohnungen mit erheblichen Mitteln unterstützt, muss durchgesetzt werden, dass diese von vorn herein barrierefrei gebaut werden. Die Mehrkosten beim Neubau (bei mehreren Geschossen Aufzüge, breitere Türen, ebenerdige Duschen u.s.w.) liegen bei 1,5 bis 2 % der gesamten Baukosten. Der nachträgliche Umbau im vorhandenen Wohnungsbestand ist um ein Vielfaches teurer.
Barrierefreiheit ist für alle Menschen im Laufe ihres Lebens sehr vorteilhaft. Familien mit Kindern brauchen innerhalb der Wohnung keine Stufen. Wenn jemand vorübergehend krank wird, erhöht die Barrierefreiheit für ihn auch je nach (vorübergehend) benötigten Hilfsmitteln die Lebensqualität.
Und alle Menschen werden älter. In einer geeigneten Wohnung können hochbetagte Menschen länger verbleiben. Dadurch werden die Sozialsysteme (Altenheime, Pflegekassen) ganz erheblich entlastet.
In Oberbayern zum Beispiel wurde die Genossenschaft „MARO“ gegründet und dabei unter anderem Wohngemeinschaften für Demenzkranke ins Leben gerufen. Dieses Beispiel zeigt, wie solche Formen des gemeinsamen Lebens zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen beitragen, wenn entsprechende Aktivitäten vorhanden sind und notwendige Fördermittel gewährt werden.
Sozialwohnungen müssen in den Orten- Quartieren dort errichtet werden, wo der öffentliche Raum auch barrierefrei ist, und wo eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht. So können auch Menschen mit Einschränkungen am öffentlichen Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Das barrierefreie, selbstbestimmte und zeitgemäße Wohnen beinhaltet aber auch das teilhabeorientierte Wohnen.
In Köln gibt es gute Erfahrungen mit alternativen Wohnformen. Im Projekt „Inklusives wohnen Köln e.V.“, gibt es verschiedene Wohnformen mit Studenten und anderen Menschen auch mit Handycape. Ein anderes Projekt ist „Ledo e.V. in Köln.“
Politiker, Städteplaner, Baubehörden und Architekten sind im Hinblick auf diese Vorteile, die teilweise noch gar nicht gesehen werden, schon während ihrer Ausbildung und danach in permanenten Fortbildungen zu sensibilisieren.
Für die Aufgabe, Quartiere zu inklusiven Sozialräumen zu entwickeln, konnte die Projektkoordinatorin für die Kommune „Inklusiv Rostock“, Caritas-Verband für das Erzbistum Hamburg e.V. von umfassenden Erfahrungen berichten. Es gib u.a. ein von ihrer Organisation erarbeitetes Inklusiv-Handbuch, welches ausgeliehen werden kann.
Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel erhob in der Abschussdiskussion die Forderung, staatliche Zuschüsse im Wohnungsbau nur noch für barrierefreie Wohnungen zu gewähren.
Dem können wir als Vertreter für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung uns nur anschließen.
Zur Ernüchterung:
In der Wochenzeitung DIE ZEIT Nr. 24 vom 09. Juni 2022 stand ein ausführliches Interview der neuen Bundesbauministerin Geywitz über ihre neuen Aufgaben. Auf der ganzen Seite kommt das Wort „Barrierefreiheit“ nicht vor, obwohl ihr Parlamentarische Staatssekretär Bartol am Tag zuvor auch zu den Teilnehmern gesprochen hatte.
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Juni 2022
Inge Fischer und Ulrich Stiehl
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Hilfen für Kinder und Leistungsberechtigte in der Pandemie
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MIS) Kinder und Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen aus Anlass der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung vor.
Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll demnach ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich die Kinder ergänzend unterstützen.
Zudem soll durch die erneute Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum als Ergänzung zu den Regelbedarfen geschaffen werden, um etwaige im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren.
Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.
In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf formuliert der Bundesrat eine Reihe von Änderungsforderungen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort allesamt ablehnt. Die vom Bundesrat geforderte Streichung von § 145 Absatz 4 SGB XII wird abgelehnt. Nach dieser Vorschrift werden die für den Sofortzuschlag zuständigen Träger nach Landesrecht bestimmt. Diese Regelung sei verfassungsrechtlich zwingend und könne nicht aus Praktikabilitätsgründen gestrichen werden, entgegnet die Bundesregierung.
Zusätzlich zur Streichung der Zuständigkeitsregelung fordern die Länder die Einführung der Erstattungsregelung in § 146 SGB XII für den Sofortzuschlag. Die Ausgabenlast nach dem Dritten Kapitel des SGB XII werde vom Bund weder voll noch teilweise übernommen, schreibt die Bundesregierung. Auch die vom Bundesrat geforderte Erstreckung einer Erstattungsregelung auf die Einmalzahlung lehnt die Bundesregierung ab.
15.04.2022
Reinhard Frank
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Neues Innovationsquartier in den Rotenburger Werken
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Die Quartiersentwicklung ist immer eng verbunden mit der eigentlichen Stadtentwicklung von der niedersächsischen Kleinstadt Rotenburg /Wümme auf halber Strecke von Hannover, Hamburg und Bremen. Schon allein deshalb, weil große Teile der Liegenschaften der Rotenburger Werke nicht an der Peripherie, sondern mitten in der Stadt zu finden sind.
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Für die weiteren Planungen des neuen Quartiers wurde eigens eine Mitarbeiterin eingestellt, die mit Fachkunde sich ausschließlich um das Innovationsprojekt kümmert. Dabei sollen Bausachverständige, Geschäftsführung und nicht zuletzt die Bewohner der Werke daran mitwirken. So kam dann auch die Angehörigenvertretung mit ins Spiel.
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Die Stadt Rotenburg hofft auf die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm, im Zuge des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, was mit finanziellen Zuschüssen verknüpft ist. Es geht um eine Fläche von 5 ha in der 13000 Einwohnerstadt.
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Gerade in der Pandemie, die uns gerade wieder fest im Griff hat mit hohen Inzidenzwerten, ist es schwierig, neue Ideen voranzubringen.
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Ausstellungen, Workshops und Zukunftswerkstätten werde es erst dann geben, wenn das coronabedingte Risiko nicht mehr so groß ist.
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Den leitenden Mitarbeitern der Rotenburger Werke geht es darum, dass die Einrichtungen der Werke nicht primär als Sondergebiete wahrgenommen werden, sondern als Teil einer lebendigen Stadt und der Begriff "Inklusion" so selbstverständlich wird, dass er gar nicht mehr bemüht werden muss. d.h. Wohnangebote nicht nur für die eigenen Bewohner, (die Zahl ist bei insgesamt 1200 Bewohner begrenzt), sondern bezahlbaren Wohnraum für alle im Quartier. Trotz aller dezentralen Wohneinrichtungen, die mittlerweile vorhanden sind, möchten viele Bewohner zwar modern wohnen, aber gerne in der Kernstadt Rotenburg bleiben. Hierfür braucht es Partner und Investoren und man hofft derzeit nach den Sommerferien 2022 so richtig starten zu können.
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Das dürfte dann vielleicht auch Politiker/innen überzeugen, die im Grunde gegen Großeinrichtungen der Behindertenhilfe eingestellt sind.
Unter dem Eindruck von Tod und Zerstörung in der Ukraine ist es durchaus nicht leicht, an Neues zu denken und Visionen zu entwickeln, aber wer nicht in die Zukunft denkt und plant, hat schon in der Gegenwart verloren. Heute Abend, am Diensttag, den 5.4.2022 ist die erste Zoomkonferenz mit den Akteuren, an der ich auch teilnehmen werde.
MP 4/2022
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Überraschung bei der Begleitung meines Sohnes ins Krankenhaus
Anfang März 2022 musste sich mein Sohn - dieses Mal für eine Routineuntersuchung - in der 7 km von Hephata entfernten Asklepios-Klinik Schwalmstadt vorstellen. Ich teilte der Wohngemeinschaft mit, dass ich in der Klinik anwesend sein werde.
Pünktlich kam der Krankenwagen mit meinem Sohn vorgefahren. Zu meiner Überraschung begleitete ihn eine ihm vertraute Mitarbeitende. So etwas hatte es bisher noch nie gegeben.
Meine lobende Anerkennung dieser Leistung der Einrichtung wurde sodann von dem neuen Geschäftsführer des Hephata Geschäftsbereiches Soziale Teilhabe, Regionalleitung Herrn Kai Wettlaufer mit folgender Anmerkung kommentiert:
Sehr geehrter Herr Stiehl,
ich bin zunächst froh, dass es gelungen ist, mit unseren Mitarbeitenden inhaltlich an dem Thema weiterzuarbeiten und die Wichtigkeit vertrauter Begleitpersonen in oftmals angstbesetzter Atmosphäre im Krankenhaus zu verdeutlichen.
Ich bin sehr gespannt auf die Umsetzung der Hessischen Ausführungsverordnung. Alles in Allem eine gute Entwicklung für unseren Personenkreis, der insbesondere als Erfolg der Angehörigen- und Betreuerarbeit zu werten ist.
Mit herzlichen Grüßen
Kai Wettlaufer
Nach drei Tagen war alles glücklich geklärt, und mein Sohn erhielt auch auf dem Rückweg wieder eine vertraute Begleitung. Deshalb brauchte ich nicht wieder 50 km zur Klinik zu fahren.
Ich fragte das Hessische Sozialministerium nach der aktuellen Rechtslage in Hessen. Wie in den letzten Wochen der Bundeslegislaturperiode beschlossen, werden in Hessen mit Wirkung zum 01.11.2022 zwei §§ im Sozialgesetzbuch in Kraft treten:
§ 44b SGB V wird dann gelten, wenn die Begleitung von nahen Angehörigen oder einer Bezugsperson aus dem engsten persönlichen Umfeld übernommen wird. In dem Fall wird die Finanzierung durch die Krankenkassen geregelt, wenn angemessene Kosten geltend gemacht werden müssen.
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Der § 113 Absatz 6 SGB IX regelt, dass im Fall, dass ein Mensch mit Beeinträchtigung durch eine Bezugsperson des Leistungserbringers der Eingliederungshilfe begleitet wird, dann die finanziellen Folgen von der Eingliederungshilfe getragen werden.
Im März 2022 galten diese Regeln noch nicht. Hier haben Menschen eine Entscheidung getroffen, die einfach naheliegt, die aber bisher hartnäckig abgelehnt wurde.
Hier ist Hephata in diakonischem Bewusstsein in Vorleistung getreten, obwohl ein finanzieller Ausgleich noch nicht zu erwarten ist, ganz im Sinne unseres Kampfes, dass beeinträchtigte Menschen nicht allein gelassen werden dürfen.
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Den Menschen, die das entschieden haben, gebührt ein großer Dank.
Hier downloaden!
Marburg, den 15.04.2022
Ulrich Stiehl
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Wurden Sie aufgeklärt und/oder haben Sie eingewilligt?
Wissen ist Macht, Unwissenheit fördert Fehlbehandlungen, sie führt zur Missachtung der dem Betreuenden übertragenen Pflichten.
Es ist bedauerlich, dass es durch Ärzte und Krankenhäuser immer zu Verletzungen bzw. zögerlichen Behandlung
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der Pflicht zur Zeugniserstellung,
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der Aufklärungspflicht und
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des Einwilligungsvorbehalts kommt.
Verletzungen gegenüber den mit ärztlicher Fürsorge ehrenamtlich beauftragten Angehörigen oder beruflich Betreuenden, sind leider keine Seltenheit. Aber wissen alle Betreuenden um ihre Pflichten, können sie die ihnen übertragenen Rechte auch nachdrücklich Einfordern?
Mögliche Gründe: Unwissenheit? Ignoranz? Stress? Arbeitsüberlastung? Unvermögen? Der Interpretation angeführter Reaktionen des medizinischen Personals ist ein weites Feld mit sehr variierenden Aussagen. Wobei Entschuldigungen und umgehende Nachbesserungen helfen würden, prekäre Situationen zu entschärfen. Ein entspanntes, umsichtiges, verständnisvolles, vorausschauendes Verhältnis in dem Dreiecksverhältnis Beeinträchtigter, Betreuender und Arzt fördert den Heilungsprozess und entlastet alle Beteiligte.
Um der auferlegten Pflicht als rechtlich Betreuender eines geistig Beeinträchtigten nachkommen zu können, benötige der Betreuende unaufgefordert Informationen der Fachleute - der Ärzte - i.d.R. vor Behandlungen, damit - stellvertretend für den Beeinträchtigten - einvernehmlich gehandelt/entschieden werden kann. Bei komplexen Fällen ist es zweckmäßig das Ergebnis der Maßnahmen zur Anamnese mit dem Arzt zu besprechen und sich die Diagnose mit den Eingriffen/Therapievorschlägen – einschließlich der Risiken – erläutern zu lassen. Man sollte sich in der heutigen Zeit auch nicht scheuen digitale Hilfsmittel zu Kommunikation einzufordern. Corona lässt grüßen!
Im Nachgang von Klinikaufenthalten sollte Entlassbericht nicht nur den Hausarzt erreichen, sondern auch unaufgefordert den Betreuenden. In manchen Fällen ist es auch sehr sinnvoll, dass der Betreuende eine Kopie der Patientenakte anfordert.
Nach meinen Informationen ist das ordnungsgemäße und vollständige Führen der Patientenakte eine Berufspflicht für Ärzte, verankert im
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BGB 630 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630.html (Pflicht zur Zeugniserstellung)
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BGB §630e. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html (Aufklärungspflichten) und
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BGB §630d. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630d.html (Einwilligungsvorbehalt)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630d Einwilligung
(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630e Aufklärungspflichten
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
(2) Die Aufklärung muss
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mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
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so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,
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für den Patienten verständlich sein.
Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.
(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.
(4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.
(5) Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend.
Fazit:
Fordern sie im Nahmen des Betreuten ihre Rechte als Betreuende konsequent ein. Verständnisvolles informiertes ärztlichen Personal ist kooperativ, es übermittelt die gewünschten Unterlagen/Informationen problemlos. In anderen Fällen genügt häufig der klare Verweis auf die Aufgabe des ehrenamtlich rechtlich Betreuenden. Die Rechtslage ist eindeutig für alle Beteiligen.
Konstanz, 08. Februar 2022
Karl Eichler, Vorstandsmitglied im BABdW
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Mal was anderes - Das Badewannenproblem
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Kennen Sie das Gefühl in einer heißen Schaumbad-Badewanne zu liegen, an Nichts oder etwas Schönes zu denken; vielleicht noch mit Musik und einfach zu entspannen.
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Dieses Wohlgefühl kennen viele beeinträchtigte Menschen in den Wohneinrichtungen gar nicht mehr; es wird ihnen mehr oder weniger bewusst vorenthalten.
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In den meisten Wohnbereichen gibt es nur noch Duschen. Das ist zweckmäßig, aber als Entspannungsgenuss kaum vergleichbar. Da, wo es noch Wannen gibt, sind sie abgedeckt, als zusätzliche Abstellfläche, oder unbrauchbar gemacht. Warum? Nun, hier werden Sicherheitseffekte und vielleicht auch Energieeffizienz ins Feld geführt.
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Damit entzieht man den Beeinträchtigten ein Stück Lebensqualität. Es gibt nur noch Pflegebadewannen für Menschen mit höherem Pflegebedarf.
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Und so kommt es, dass unser beeinträchtigter Sohn, wenn er 4wöchentlich übers Wochenende "nach Hause" kommt, regelmäßig ins Badezimmer entschwindet und in die Wanne steigt und es genießt, was wir ihm von Herzen gönnen.
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Den Wasserverbrauch werde ich verschmerzen; aber das sind Dinge über die sich gar keiner mehr drüber aufregt oder nachdenkt, weil sie schon zur Selbstverständlichkeit geworden sind.
Ich schon!
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M.P. im März 2022
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder.
Aus aktuellem Anlass haben wir Ihnen einige Informationen zum Krieg in der Ukraine und den dortigen Menschen mit Behinderung zusammengestellt. Geben Sie die Informationen gerne an Ihre Netzwerke und Ratsuchende weiter:
Übersicht von Hilfsangeboten
Die Aktion Mensch hat bereits eine tolle Übersicht über Hilfsangebote zusammengestellt. Diese beinhaltet auch Informationen für Geflüchtete und Informationen zu Krieg und Flucht in leichter Sprache: Ukraine - Aktion Mensch (aktion-mensch.de)
Appell der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern
Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine und der zunehmenden Zahl an Flüchtenden appellieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern gemeinsam an die Bundesländer, die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen in den Blick zu nehmen: z.B. Bayern
Menschen mit Behinderung in der Ukraine nicht vergessen
Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) ist zutiefst bestürzt über die Krieg- und Konfliktsituation in der Ukraine, die zu schlimmen Menschenrechtsverletzungen führt. Insbesondere behinderte Menschen seien deutlich höheren Risiken und Gefahren ausgesetzt, da sie oft keinen Zugang zu Sicherheits- und Hilfsmaßnahmen haben: Behinderte Menschen in der Ukraine nicht vergessen! - EvH RWL (evh-bochum.de)
Weitere Quellen und Informationen
Zusammengestellt vom Europäischen Behindertenforum: Inclusive emergency response – European Disability Forum (edf-feph.org)
Bund und Länder äußern besondere Sorge um Geflüchtete mit Behinderungen
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben an die deutsche Behörden und Regierungen appelliert, die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderung aus der Ukraine in den Blick zu nehmen: Krieg in der Ukraine - Bund und Länder äußern besondere Sorge um Geflüchtete mit Behinderungen (deutschlandfunk.de)
Analyse: Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Ukraine
Wie steht es um die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Ukraine? Obwohl das sowjetische Erbes ein Hindernis für die Inklusion darstellt, zeigen sich vielversprechende Ansätze in der Zivilgesellschaft. Diese Analyse von 2019 bietet einen Einblick in das Thema: Analyse: Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Ukraine | bpb.de
Krieg in der Ukraine - Hilfe für Menschen mit Behinderungen
In noch nicht einmal eineinhalb Wochen sind mehr als 1,3 Millionen Menschen vor dem Krieg in der Ukraine geflohen. Unter ihnen sind auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, die Hilfe benötigen: BRISANT: Krieg in der Ukraine - Hilfe für Menschen mit Behinderungen | ARD Mediathek
Mit freundlichen Grüßen im Namen des Vorstandes
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Claus Angerbauer & Max Mayer.
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Landratsamt Starnberg
Behindertenbeauftragter für den Landkreis Starnberg
Moosstraße 18b - 82319 Starnberg
Tel: 08151 / 148 – 77 682
Fax: 08151 / 148 - 11 682
E-Mail: maximilian.mayer@lra-starnberg.de
Web: https://www.lk-starnberg.de/inklusion
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40 Jahre Angehörigenvertretung der Rotenburger Werke
Am 12.06.1982 wurde die Angehörigenvertretung, damals noch unter dem Namen Heimelternvertretung, gegründet. Man gab sich eine Satzung und eine Geschäftsordnung.
Heute besteht die Angehörigenvertretung aus 18 ordentlichen Mitgliedern. Im Jahre 1990 kam dann ein neuer Name: Angehörigenrat der Angehörigenvertretung. Schwerpunkt der Arbeit war in erster Linie "die Verbesserung der Heimaufenthaltsbedingungen".
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Mittlerweile hat man das alles etwas erweitert, aber damals wie heute will auch die Angehörigenvertretung Eltern und Angehörige bei der Heimeinweisung begleiten und stützen und die Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen der Beeinträchtigten zu verbessern.
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Er ist bemüht in Kooperation mit leitenden Mitarbeitern, Geschäftsführung und anderen relevanten Stellen ein positives und konstruktives Miteinander herzustellen.
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Außerdem hat sich die Arbeit auch auf die politische Ebene erweitert. Nicht alles, was die Politik im Bereich der Betreuung von beeinträchtigten Menschen plant und entwickelt, wirkt sich auch positiv auf diese aus. Hieraus ist die Pflicht für jeden Angehörigenvertreter entstanden, sich bestmöglich zu informieren und dort den Finger in die Wunde zu legen, wo dies notwendig erscheint. Themen gibt es, wie wir wissen genug.
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Wenn Vorsitzende das Amt aufgeben wollten war und ist es oft schwierig Nachfolger zu finden. Wir in Rotenburg hatten das Glück von Beginn an im Vorstand der Angehörigenvertretung, der aus fünf Personen besteht jemand zu haben, der dem einen oder anderen von uns vielleicht noch in Erinnerung ist: Johannes Simon, ehemaliger Ministerialbeamter in Bonn, heute weit über 80 Jahre, zeigte sich bis 2014 für die Geschicke der Angehörigenvertretung verantwortlich. Dann übernahm Herr Harald Sievers, sein bisheriger Stellvertreter, seinen Posten. Nach wie vor steht Herr Simon uns bei Bedarf mit Rat zur Seite. Als ich dann der Stellvertreter von Herrn Sievers wurde, habe ich den BABdW in der Sitzung umfassend vorgestellt, was dann dazu führte, dass die Rotenburger Werke, als einer der großen diakonischen Leistungsanbieter, Mitglied bei uns wurden. Als selbst etwas Beeinträchtigter, der 2017 in die vorzeitige Rente wechselte ergab sich nun für mich ein weites ehrenamtliches Aufgabenfeld.
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Im Jahr 2017 habe ich dann den Vorsitz von Herrn Sievers übernommen und beschlossen, zukünftig 2 Stellvertreter für mich zu bestellen. Nun war ich in große Fußstapfen getreten und bin immer wieder positiv überrascht, welch hohen Stellenwert die Angehörigenvertretung als Gremium der Mitbestimmung innerhalb der Gesamteinrichtung genießt. Wir dürfen zwar nicht mitentscheiden, sind aber ein gefragter Gesprächspartner wenn es um Beratungen und Fragen zum zukünftigen Geschehen geht!
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Das habe ich in den wenigsten Einrichtungen, die ich bisher kennenlernen durfte, so erlebt. Sogar auf der Website wird die Angehörigenvertretung mit ihren Aufgaben beschrieben und Kontaktdaten veröffentlicht.
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Der Geburtstag soll mit den noch erreichbaren damaligen Akteuren am 14. Mai im Rahmen des jährlich stattfindenden Angehörigentages unter freiem Himmel in einem großen Zelt, (ggfs. notwendigerweise mit begrenzter Besucherzahl) feierlich begangen werden. Auch eine Neuwahl der Angehörigenvertretung steht nach 4 Jahren Amtszeit an; ich hoffe, dass sich genügend Angehörige und Betreuer entschließen, weiterhin oder neu bei uns mitzumachen. Bisher konnten wir die Zahl 18 noch gut halten. Gerade erreicht mich eine Nachricht von einer noch Berufstätigen, die aus persönlichen Gründen nicht mehr weitermachen könne. Damit muss man leben und umgehen. Trotzdem schaue ich mit einer gewissen Gelassenheit und dem Bewusstsein, mit der Geschäftsführung und den Gremien der Rotenburger Werke auch weiterhin gut zusammenzuarbeiten in die Zukunft. Jeder Teilnehmer (1pro Familie) erhält zur Erinnerung 1 Tasse, die extra für dieses Ereignis besorgt wurde. Hier downloaden !
M.P. 1/2022
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Bericht vom Angehörigentag aus der Aumühle Darmstadt-Wixhausen im November 2021
Anfang November 2021 sind viele Betreuer und Angehörige der Einladung zum Angehörigen Tag in der Aumühle gefolgt. Es war nach 1,5 Jahren, endlich mal wieder möglich, dass sich Angehörige, Betreuer und Mitarbeiter der Einrichtung persönlich treffen konnten.
Zuerst wurde über die Corona Situation und Maßnahmen berichtet. Dass es der Einrichtung bisher gut ergangen ist, in diesen 1,5 Jahren, und ein Großteil der Mitarbeiter und Klienten bereits kurz vor der Booster Impfung stehen, die Anfang Dezember 2021 in der Einrichtung stattfinden werden. (Mittlerweile stattgefunden haben)
Weitere Berichte der Einrichtungsleitung, Wohnbereiche und Werkstatt wurden vorgetragen und es gab Informationen zu den nächsten Schritten bezüglich des Bundesteilhabegesetzes zu hören. Anschließend gab es noch die Gelegenheit Fragen zu stellen.
Ich habe hierzu die Gelegenheit genutzt und nochmal das Thema fehlender Angehörigenbeirat angesprochen. Ich wollte von der Einrichtungsleitung und den Angehörigen/ Betreuern hierzu gerne einmal Meinungen hören. Die Einrichtungsleitung begrüßt und unterstützt die Bildung eines Angehörigenbeirates in der Aumühle. Dies wurde mit Zustimmung der Anwesenden für den nächsten Angehörigentag auf die Tagesordnung gesetzt. Ich werde versuchen, im Frühjahr 2022 ein Schreiben an alle Betreuer und Angehörigen zu senden, um Werbung für den Angehörigenbeirat zu machen. Ich bin zuversichtlich, dass wir in der zweiten Jahreshälfte einige Mitstreiter finden werden und der Angehörigenbeirat wieder gewählt werden kann und seine Arbeit aufnehmen kann. Hier downloaden!
Michaela Niemuth
Januar 2022
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3. Kongress der Bundesarbeitsgemeinschaft für Medizinische Zentren für erwachsene Behinderte BAG MZEB in Halle/Saale am 02. und 03.12.2021 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung DGMGB
Meine Frau Cordula von Brandis-Stiehl (Ärztin) hatte sich frühzeitig angemeldet. Wegen ihrer Blindheit wurde ich als Begleiter zugelassen. Es war ein breit gefächertes Programm mit 6 Hauptsitzungen und 6 Workshops sowie einer Podiumsdiskussion und einer Industrieausstellung vorgesehen.
Wegen der stark ansteigenden Corona-Inzidenz verzichteten wir auf die Teilnahme vor Ort. Die Workshops wurden alle abgesagt, die Hauptsitzungen, die Podiumsdiskussion und die Industrieausstellung fanden in der Händel-Halle wie vorgesehen mit Hygiene-Vorkehrungen statt, wir bekamen die Möglichkeit, zu Hause am Computer per Video teilzunehmen.
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Die hervorragenden Vorträge über die aktuellen Behandlungsmöglichkeiten und Forschungsansätze haben mich sehr beeindruckt. Hier will ich aber einen Überblick geben über die aktuelle Stellung der MZEBs im Gesundheitswesen, über Differenzen zwischen den verschiedenen Akteuren und die Wünsche zu Verbesserungen in diesen Bereichen.
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Entwicklung der MZEBs
Seit 1970 gibt es in Deutschland die sozialpädiatrischen Zentren SPZ für Diagnosen und Therapieempfehlungen für kognitiv und mehrfach beeinträchtige Kinder und Jugendliche. Es wurde als Mangel empfunden, dass es für über 18-jährige Menschen eine solche Möglichkeit nicht gab. Nach ersten Überlegungen ab 1998 wurde 2015 das GKV-Versorgungsstärkungs-gesetz verabschiedet. Dort ist das MZEB erstmals genannt. Es ist – nach § 119 c SGB V – eine ambulante Einrichtung, um erwachsene Menschen mit angeborenen oder erworbenen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen zu behandeln.
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Im April 2016 bei der Mitgliederversammlung des BABdW in Schwäbisch-Hall war das zentrale Thema das neue MZEB. Die leitenden Ärztin Frau Susanne Heimpel vom im Aufbau. befindlichen MZEB in Moosbach/Baden berichtete über die Voraussetzungen und Gesichtspunkte. Im Protokoll der Mitgliederversammlung steht dazu folgendes:
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„Erwachsene geistig oder mehrfach behinderte Menschen haben in der ersten Stufe der gesundheitlichen Versorgung einen Hausarzt. Dann kommen in der 2. Stufe die Fachärzte. Erst wenn die Versorgung sich als unzureichend erweist, kann sich ein Patient oder eine Patientin an ein MZEB wenden.
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Diese Zentren sind ausgestattet mit einschlägigen Fachdisziplinen einschl. Zahnmedizin, aber auch mit nicht ärztlichen Fachkräften z.B. für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Kommunikationspädagogik u. s. w.. Da nicht alle medizinischen Fachrichtungen vertreten sein können, müssen die Zentren eingebettet sein in ein Netzwerk von Fachärzten und Fachärztinnen sowie therapeutischen Fachkräften, die von Fall zu Fall im Konzil hinzugezogen werden können.
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Die Räume müssen natürlich barrierefrei sein. Für anspruchsvolle Laboruntersuchungen sollen aus Kostengründen vorhandene externe Strukturen genutzt werden.
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Zunächst wird eine möglichst vollständige Erhebung des Krankheitsverlaufes und der bisherigen Therapieanwendungen erstellt. Dann wird ein Termin vereinbart, auch unter Berücksichtigung der Transportmöglichkeiten oft über weite Entfernungen. An diesem Tag stehen dann die erforderlichen Spezialisten zur Verfügung für eine umfassende Diagnose und einen Therapieplan aus einem Guss und ohne Zeitdruck. Normalerweise werden Diagnose und Therapieplan ambulant erarbeitet, in besonderen Fällen besteht auch die Möglichkeit zu einem mehrtägigen Aufenthalt. Die Therapie erfolgt dann in der Regel in der heimischen Umgebung.“
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Der Verband der Gesetzlichen Krankenversicherungen GKV hat ein Eckpunktepapier entwickelt, anhand dessen er bei Finanzierungsfragen argumentiert. Er pocht auf begrenzte Größe, Ambulanz und restriktiven Zugang. Im Behindertenausweis muss mindestens eins der folgenden Merkmale stehen: aG, Bl, H, Gl oder TBl. Der Grad der Behinderung soll mindestens 70 betragen. Dieses Papier ist aber nicht verbindlich und wird immer wieder angefochten.
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Demgegenüber argumentiert die BAG MZEB, um Verbesserungen im System zu erreichen. Viele Patienten, die der Hilfe der MZEBs bedürfen, haben noch keinen Behindertenausweis, da die Diagnose ja erst erstellt werden muss. Einem Patienten mit einem G. d. B. sollte ab 50 die Inanspruchnahme ermöglicht, in Einzelfällen kann ein mehrtägiger Aufenthalt erforderlich sein.
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Für Unfallopfer mit Hirnschädigung kann ein MZEB – unabhängig von eine kognitiven Beeinträchtigung - besonders geeignet sein.
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Sehr aufschlussreich war für mich die Podiumsdiskussion:
Frau A. Bredel-Geißler trug ein Impulsreferat vor mit einem Überblick über Entwicklung sowie aktuelle und künftige Herausforderungen der MZEBs. Derzeit sind schon 85 Zentren in Betrieb oder in der Aufbauphase. Deshalb müssen auch die Patientinnen und Patienten nicht mehr so weite Entfernungen zurücklegen. Bei Aufgaben und Finanzierung gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf.
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Ein solches Zentrum kann mit etwa 450 Fällen/Jahr ausgelastet sein.
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Herr J. Dusel, noch und vielleicht auch weiter Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, berichtet, dass im neuen Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, dass das Angebot für spezielle Bedürfnisse ausgeweitet werden soll. So sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass etliche Patientinnen und Patienten mit weniger Beeinträchtigung als heute in ihrem Umfeld leben können. Dies widerspricht nicht dem Prinzip der Inklusion, sondern fördert sie.
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Er hat sich in letzter Zeit in verschiedenen MZEBs davon überzeugt, dass die dort geleistete Arbeit weitere intensive Förderung verdient.
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Frau J. Venhaus-Gießmann ist leitende Beamtin im Bundesgesundheitsministerium. Sie hat mit Verwunderung festgestellt, wie unterschiedlich das Engagement der Bundesländer für den gesetzlichen Auftrag MZEB ist. Hier sind intensivere Kontakte zwischen den Ländern erforderlich, um überall eine gleiche Qualität der ärztlichen Versorgung sicherzustellen.
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Frau J. Hildebrand ist aktiv in der Lebenshilfe und berichtet über sehr eingehende und geduldige Hilfe für ihre Tochter in einem MZEB, nachdem sie vorher erhebliche Benachteiligungen im Gesundheitswesen erfahren musste. Damit sind natürlich mit erheblichen Kosten zusätzlich zur Eingliederungshilfe verbunden.
Herr M. Seidel, seit langem Kämpfer für das MZEB, betont, dass der Schwerpunkt bei Psychiatrie und Psychotherapie liegen muss. Es ist sehr schwer, auf dem angespannten Arbeitsmarkt geeignetes Personal zu finden. Durch das Angebot von Praktikumsplätzen könnten Menschen für diese interdisziplinäre Arbeit begeistert werden.
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Herr M. Winterholler vom Vorstand der BAG MZEB verfolgt die Idee, dass die MZEBs angebunden sein sollen an eine Universität. Hier finden Forschung und Lehre für alle Ärzte statt, auch in Behindertenmedizin. Die Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich können die MZEBs für die Ärzteschaft leisten. Dabei sind ein Wissenstransfer und Personalaustausch vorzusehen.
Die Behindertenmedizin erfreut sich im Gesundheitswesen keines besonders hohen Ansehens und muss mehr Aufmerksamkeit bekommen.
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Herr J. Dusel will nun die Behindertenbeauftragten der Länder bitten, jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Förderung der MZEBs einzufordern. Er weist darauf hin, dass der Bund und alle Bundesländer die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben. Er betont schließlich, dass MZEBs ausdrücklich als Behandlungseinrichtungen bezeichnet sind und deshalb behandeln dürfen, auch wenn das von Seiten der Kostenträger immer wieder angezweifelt wird.
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Mein Fazit
Hier ist in den letzten Jahren dank vieler aktiver Menschen etwas entstanden, durch das sich die Chancen zur Teilhabe am Leben für unsere Lieben erheblich verbessern können.
Wenn die Erstellung der Diagnosen und/oder der Therapieempfehlungen für Menschen mit Beeinträchtigung schon lange zurückliegt, dann ist zu überlegen, ob nicht angesichts der modernen Entwicklungen in der Medizin eine Überprüfung von Diagnosen und Therapieempfehlungen in einem MZEB angemessen ist. Zu dieser Abwägung sind wir als Angehörige oder Betreuer aufgerufen. Hier downloaden
Marburg, den 07.12.2021
Ulrich Stiehl
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Fachpflegeeinrichtung der Rotenburger Werke
Die Fachpflege ist eine Einrichtung besonderer Art, weil hier Mittel der Eingliederungshilfe kombiniert werden mit den Mitteln der Pflegeversicherung.
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Schon vor 20 Jahren hat man sich in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Gedanken darüber gemacht, dass beeinträchtigte Menschen dank des medizinischen Fortschritts auch älter und auch pflegebedürftiger werden.
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So entstand die Idee einer Fachpflegeeinrichtung mit einer besonderen Form der dauerhaften Finanzierung über SGB IX und SGB XII, was zunächst bei den Verantwortlichen für Kopfschütteln sorgte.
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Und so entstand 2004 die 1. Einrichtung dieser Art mit 40 Bewohnern. In der Einrichtung arbeiten Heilerziehungspfleger mit Altenpflegefachpersonal zusammen, was von der beruflichen Zielrichtung her durchaus Konfliktpotenzial birgt. Aber es lief mit der parallel angelegten 40 Stunden Tagesförderung in der Woche so gut, dass die Nachfrage nach solchen Wohnplätzen sehr bald stieg.
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So hat man sich 2019 entschlossen, eine neue Einrichtung mit doppelt so viel Plätzen an anderer Stelle in Rotenburg zu bauen, inmitten eines Neubaugebietes. Man hatte mit Ideenwettbewerben unter den Architekten schon gute Erfahrungen gemacht. dies wurde auch hier genutzt. Hier will man aus den gewonnenen Erfahrungen lernen und gemachte Fehler baulicher Art nicht wieder begehen. Das Bauvolumen beträgt 17,2 Millionen Euro, die Gesamtfläche des Grundstückes 30000qm und die Gebäude, weitestgehend in eingeschossiger Bauweise über 6000 qm. Die Bauphase ist geprägt von fehlendem Baumaterial, insbesondere Dämmstoffe und Spezialteile und steigenden Baukosten. Grundsteinlegung und Richtfest fanden mittlerweile unter Corona-Bedingungen statt. Auch in Rotenburg gibt es den einen oder anderen Zeitgenossen, der Probleme mit solcherlei Einrichtungen in unmittelbarer Nachbarschaft hat. Aber durch die Transparenz des Bauvorhabens und Bürgerbeteiligung schon in der Planungsphase konnten anstehende Differenzen ausgeräumt werden.
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Jedes Bewohnerzimmer hat eine Größe von 18 Quadratmetern, ein Bad und eine Terrasse, wo man auch ein Pflegebett nach draußen fahren kann. Auch hier steht inmitten der Einrichtung eine Tagesförderstätte für die Bewohner bereit. Zwischen den Gebäudeteilen soll eine Art Marktplatz entstehen, wo sowohl interne als auch öffentliche Feiern stattfinden können.
Auf der Homepage der Rotenburger Werke kann man über einen Link sich tagesaktuell vom Baufortschritt dieses Projektes überzeugen. Fertigstellung dieses großen Neubaus soll der Spätherbst 2022 sein.
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Für detaillierte Informationen, auch über das Pflegekonzept und vieles mehr empfiehlt sich die Website der Werke.
M.P. 12/2021
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Neuigkeiten und Veränderungen beim BABdW e.V
Am 18.und 19. September fand endlich unsere Mitgliederversammlung in Baunatal statt. Aus Corona-Pandemiegründen von 2020 auf 2021 verschoben und mit bangen Blicken auf die Hygiene-Verordnungen konnten wir dann die Sitzung planmäßig durchführen. Erstmals mit persönlicher Anwesenheit und per Zoom. Es hat geklappt! Aus den Holprigkeiten können wir nur lernen und Besserung geloben. Nach begrüßenden Worten des ersten Stadtrates von Baunatal, Herrn Jung, folgte die Vorstellung der Baunataler Diakonie durch Herrn Conzelmann. Ein erster Höhepunkt unserer Veranstaltung war der Vortrag von Herrn Kripko (Leiter der WfbM des Geschäftsbereiches Behindertenhilfe Hephata Schwalmstadt) mit dem Titel „WfbM zwischen allen Stühlen“. Dabei ging es im Wesentlichen um die Vergütungen der Werkstattmitarbeiter und um „Sein oder Nichtsein“. Dies sind nicht nur politische Fragen, sondern beinhalten auch einen erheblichen wirtschaftlichen Aspekt für die Beschäftigten. Dazu finden Sie weiter unten mehr Informationen.
Nach den Rechenschaftsberichten des Vorstandes und des Schatzmeisters standen die Wahlen zum Vorstand an. Aus Altersgründen stellten sich der erste Vorsitzende, Herr Ulrich Stiehl, und das Beiratsmitglied, Herr Wolfgang Grosscurth, nicht mehr als Kandidaten zur Verfügung. Wir bedanken uns bei Beiden von ganzem Herzen für die vielen Jahre verdienstvoller Arbeit im Verein. Ohne diese ehrenamtlichen Tätigkeiten ist jeder Verein in Frage gestellt. Wir wünschen ihnen noch viele Jahre mit guter Gesundheit und Freude im Kreise ihrer Angehörigen und bei den privaten Aktivitäten. Gerne nehmen wir als BABdW auch ihre sachkundigen Beiträge zu unseren Artikeln auf, dieser Erfahrungsschatz darf nicht verloren gehen.
Zur Wahl stellten sich
Herr Reinhard Frank als neuer erster Vorsitzender,
Herr Martin Petzold als zweiter Vorsitzender, Wiederwahl,
Herr Achim Wenz als Schatzmeister, Wiederwahl,
Frau Ursula Cassel als Schriftführung und Protokoll, Wiederwahl-neue Funktion,
Frau Waltraut Radzuweit, Wiederwahl,
Frau Michaela Niemuth ist neu gewählt in unserem Kreis,
Herr Volker Papenhagen als Chefredakteur und WEB-Koordinator, Wiederwahl,
Herr Siegfried Albert als WEB-Master, Wiederwahl.
Alle Kandidaten wurden gewählt und nahmen die Wahl an. Auch die beiden langjährigen Kassenprüfer, Frau Fischer und Herr Dr. Wagner, wurden wiedergewählt.
Allen Mitgliedern des Vorstandes und der Kassenprüfung alles Gute und Gottes Segen für Ihre Tätigkeit.
Pünktlich zu unserer Mitgliederversammlung am 18. und 19. September 2021 in Baunatal
hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus zugestimmt. Unsere Freude war riesengroß! Es gibt in der Zwischenzeit noch Fragen dazu, wir bleiben dran! Auch dazu finden Sie weiter unten einen Artikel (Assistenz im Krankenhaus, es geht weiter).
Aber es gab nicht nur die Wahlen beim BABdW. Am 26. September fand die Wahl zum deutschen Bundestag statt. Die ersten Gespräche zu einer Koalition fanden und finden statt. Wir begleiten die Regierungsfindung mit wachem und kritischem Blick. Dabei entscheiden sich auch unsere zukünftigen Gesprächspartner und -Partnerinnen in der Bundesregierung und im Bundestag.
Große Ehrung für unseren gerade in den Ruhestand verabschiedeten ehemaligen ersten Vorsitzenden Ulrich Stiehl. Am 15. Oktober 2021 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz überreicht. Lesen Sie weiter unten dazu eine Würdigung des zweiten Vorsitzenden Martin Petzold.
Noch ein paar Worte des neuen ersten Vorsitzenden:
Ich freue mich auf die Arbeit im BABdW. Dazu ist mir der Austausch mit Ihnen sehr wichtig. Ihre Anregungen und Kritik sind das Salz in der Suppe. Nicht zu vergessen: unser Streben gilt unseren Schutzbefohlenen. Alles was uns hier weiterbringt, hilft letztlich jedem Einzelnen.
Herzliche Grüße
Reinhard Frank
Vorsitzender
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Verleihung des Verdienstordens am Bande der Bundesrepublik Deutschland an Ulrich Stiehl vom Oberbürgermeister Spies in Marburg im Rathaus am 15.10.2021
Als Ulrich Stiehl mich im August d.J. anrief, und ausgerechnet mich zu dieser feierlichen Veranstaltung einlud, habe ich nicht lange gezögert und schon bald zugesagt.
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Freundlich abzusagen, allein wegen der langen Reise war für mich keine Option, und so habe ich mich mit schwarzem Anzug am 15.10.bei strömenden Regen auf den Weg gemacht.
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Auch unsere Geschäftsführerin Frau Cassel war noch kurzfristig geladen worden; ich traf sie auf dem Bahnsteig in Marburg. Wir wollten dann vor der Veranstaltung nahe dem historischen Marburger Rathaus noch einen Kaffee trinken; und was soll ich Euch sagen, die gleiche Idee hatte auch Familie Stiehl mit Kindern und Enkelkindern.
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Nach Corona-Kontrollen, - ganz vorschriftsmäßig - versammelten wir uns dann pünktlich im Rathaussaal. Gemäß dem Protokoll waren es pandemiebedingt 15 Personen.
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Nach einer kurzen Violon Darbietung sprach zunächst der Oberbürgermeister der Stadt Marburg, Herr Dr. Thomas Spies darüber, dass wir ohne ehrenamtliches Engagement in vielen Bereichen längst nicht so weit wären, wie wir es sind und erläuterte das Wort „Tugend".
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Der 2. Redner war ein Sohn von Ulrich Stiehl, Herr Professor Müller-Brachmann, der das Leben seines Vaters nachskizzierte, die Ehrenämter nannte und dabei auch unseren Bundesverband erwähnte.
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Als 3. trat ich dann ans Rednerpult und habe in meiner kurzen Rede, so denke ich, den BABdW e.V. gut vertreten. Nach der Verleihung des Verdienstordens und der dazugehörenden Urkunden wurde noch die deutsche Nationalhymne zu Gehör gebracht.
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Dann sprach der Jubilar einige Dankesworte zu den Rednern und insbesondere zu seiner Ehefrau Cordula. Danach ging es bei einem Gläschen Sekt auf dem Vorflur mit Smalltalk weiter. Und schlussendlich gab es zur großen Überraschung noch ein Konzert des Parforcehorncorps Hoher Vogelsberg vor dem Rathaus.
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Alles in allem eine gelungene Veranstaltung, an der ich gerne teilgenommen habe.
M.P. im Oktober 2021
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„Die WfbM zwischen allen Stühlen“
Jeder Mensch hat in unserem Lande ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Arbeit im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung, sowie einen gesicherten sozialen Status.
Beeinträchtigte Menschen mit Handikaps unterschiedlicher Art haben gemäß UN -Behindertenrechtskonvention ein Recht auf gleichwertige Teilhabe an Arbeit und dem gesellschaftlichen Leben.
Da die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem freien Arbeitsmarkt jedoch in gewisser Weise ein Mindestmaß an körperlicher als auch geistiger Mobilität zur Erzielung eines wirtschaftlich verwertbaren Arbeitsergebnisses voraussetzen, stehen geeignete Arbeitsplätze für Erwerbsgeminderte Menschen nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Daher erfüllen die Werkstätten für behinderte Menschen – WfbM - seit langer Zeit einen gesellschaftlich bedeutenden Auftrag zur Ermöglichung der gleichwertigen Teilhabe am Arbeitsleben mit zusätzlicher sozialer Betreuung und Ausbildung im Rahmen der Möglichkeiten des erwerbsgeminderten Menschen.
Sie gleichen die entstehenden Nachteile im Alltagsleben aus und bieten den Beschäftigten ein gleichwertiges, auf die jeweilige Beeinträchtigung zugeschnittenes Arbeitsumfeld mit größtmöglicher Selbstverwirklichungsmöglichkeit und Wertschätzung.
Die Finanzierung der WfbM wird zum einen durch die erwirtschafteten Erlöse mit Aufträgen der freien Wirtschaft und Dienstleistungsbetrieben, zum anderen durch die Zusatzfinanzierung über die Eingliederungshilfen der Kommunen und dem Arbeitsförderungsgeld der Agentur für Arbeit mit einem Mindestlohnanteil abgedeckt.
Die in den WfbM erzielten Erlöse sind je nach Auftragslage und besonderer Struktur sehr unterschiedlich und ermöglichen längst nicht in allen Einrichtungen eine dem wirtschaftlich verwertbaren Arbeitsergebnis individuell angemessene Vergütung nach gestaffelten Vergütungsstufen, so dass in erster Linie bei der Entlohnungsbemessung das Solidaritäts-prinzip zur Anwendung kommt.
70 % des erwirtschafteten Ergebnisses, jedoch müssen in der Entlohnung zur Auszahlung kommen. Der Rest ist gesetzlich zur Rücklagenbildung als Ausgleich für defizitäre Jahre und Ersatz – oder Modernisierungsinvestitionen vorgesehen.
Der Bundestag hat am 6. Juni 2019 das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass ab dem 01. August 2019 im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ein Ausbildungsgeld in Höhe von 117 Euro gezahlt werden soll. Darüber hinaus sollte durch die Änderung des § 125 SGB III auf eine Jahresdifferenzierung der Beträge in ein erstes und zweites Berufsbildungsjahr zugunsten eines einheitlichen Ausbildungsgeldes verzichtet werden. Zeitgleich sollte der Grundbetrag in Werkstätten aufgrund der Kopplung nach § 221 Abs. 2. S. 1 SGB IX zum August 2019 um 37 Euro auf 117 Euro steigen.
Mit dieser gesetzlich veranlassten Erhöhung des Grundlohnes für alle Beschäftigten von
80,- € auf 117 Euro waren die WfbM vor eine unlösbare Aufgabe der Realisierung gestellt worden, so dass die Bundesarbeitsgemeinschaft, BAG WfbM, unverzüglich ein Veto eingelegt hatte.
Die Steigerung des Grundbetrages wird daraufhin in vier Stufen bis 2023 erfolgen:
Ab dem 1. August 2019 beträgt der Grundbetrag mindestens 80 Euro monatlich
Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Grundbetrag mindestens 89 Euro monatlich
Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Grundbetrag mindestens 99 Euro monatlich
Ab dem 1. Januar 2022 beträgt der Grundbetrag mindestens 109 Euro monatlich
Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Grundbetrag dann mindestens 119 Euro monatlich.
Durch das Wort „mindestens“ wird zum Ausdruck gebracht, dass in Werkstätten, die wirtschaftlich leistungsfähig sind, auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden kann.
Mit hereinbrechen der Corona Pandemie stellte sich nun aber das ganz große Vakuum mit Beschäftigungs – und Besuchsverbot ein, so dass die WfbM zur Untätigkeit verdammt waren und in der Folge, weitgehend auch noch ihre Auftraggeber verloren.
Gleichwohl gelang es in vielen Fällen in Verhandlungen mit den Sozialträgern eine Basisfinanzierung der WfbM Betriebe, sowie der Grundlöhne für die beschäftigten Betreuten aufrecht zu erhalten.
Die Folge: die Rücklagen sind aufgezehrt, Sonderzahlungen zu Weihnachten, wie in manchen gut situierten WfbM zuvor gegeben, können in diesem Jahr nicht realisiert werden. Zwar hat sich in einigen WfbM inzwischen wieder ein Konsolidierungsprozess eingestellt, aber längst noch nicht wieder stabilisiert!
In dieser Situation verstärken sich zudem auch noch die ewig schwelenden gesellschaftlichen Anwandlungen – die WfbM generell abzuschaffen und die Betreuten Beschäftigten dem freien Arbeitsmarkt zuzuführen.
Ein unqualifiziertes wie undurchführbares Ansinnen im Anbetracht des Bereitstellungs-potentials an geeigneten Arbeitsplätzen mit zudem erforderlichen fachlich profiliertem Betreuungspersonal! Ein derartiges Ansinnen bedeutet den gesellschaftlichen, sozialen und psychischen Zusammenbruch unserer Betreuten beeinträchtigten Menschen!
Zudem werden immer deutlicher Forderungen nach einer Existenz – Vollfinanzierung aus einer Hand durch Mindestlohn oder ein sogenanntes „Basisgeld“ aus der Sozialkasse gestellt. Eine Existenzsicherung bei sozialbedürftigen erwerbsgeminderten Personen ist in unserem Land gewährleistet. Eine Finanzierung mit Mindestlohn über den freien Arbeitsmarkt allein unter Berücksichtigung einer nicht erzielbaren Deckungsgleichheit mit den Erwartungen eines akzeptablen wirtschaftlichen Ergebnisses auf dem freien Arbeitsmarkt, jedoch reine Illusion.
Wir müssen die Realität einer geminderten – bis 100 % Erwerbsunfähigkeit der Betroffenen Menschen zugrunde legen und einen gerechten Weg der Existenzsicherung aus einer Hand
Als Zielsetzung im Auge behalten!
In der Anlage finden Sie hierzu:
Initiativen der BAG WfbM sowie der
Werkstatträte Deutschland e.V.
Volker Papenhagen
BABdW Vorstandsmitglied 21.10.2021
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Assistenz beeinträchtigter Menschen im Krankenhaus
Ein langer steiniger Weg ist geschafft!
Nach nunmehr 6 Jahren unermüdlicher Anläufe von BABdW und BAGuAV
Ist nun der Durchbruch geschafft!
Unsere Betreuten Angehörigen, die beim Krankenhaus Aufenthalt auf gebührende Unterstützung von vertrauten, situationsgeübten Betreuungs-Personen angewiesen sind, erhalten nun eine finanziell geregelte Begleitung.
Es war ein steiniger Weg zu diesem Ziel mit Gleichstellung einer Finanzierungs – Regelung adäquat zum Arbeitgeber Modell bei betroffenen Personen mit permanentem persönlich zugestandenen Pflegekräften.
Unsere letzten persönlich verfassten Appelle an unsere maßgeblichen Politiker,
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alle Ministerpräsidenten, Gesundheitsminister Dr. Jens Spahn, Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, Bundestagsabgeordneten, Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragten der Länder und Behindertenbeauftragten/ Behindertenpolitische Sprecher der Parteien, haben den letzten Anstoß zur Umsetzung dieses elementaren Bedürfnisses unserer Betreuten in eine Gesetzesfassung erbracht.
Wir können erleichtert aufatmen und freuen uns über anerkennende Zeilen und Würdigung unseres Engagements über Rückmeldungen von maßgeblichen Stellen, Staatskanzlei Hessen und Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung. Hier Downloaden.
Volker Papenhagen
BABdW Vorstandsmitglied
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Assistenz im Krankenhaus
Als ich vor etwa einem halben Jahr das Thema „Assistenz im Krankenhaus „ in der Sitzung der Angehörigenvertretung ansprach, um zu berichten, dass der BABdW sich damit beschäftigt und für eine gesetzliche Regelung stark macht, war das Erstaunen groß. „Es läuft doch alles; wir wurden im Krankenhaus bereitwillig mit aufgenommen im Krankheitsfall des Angehörigen,“ erklärten sie.
Ich habe dann versucht, zu erläutern, dass da viel mehr dranhängt, als Kost und Logis und eine gesetzliche Regelung dringend erforderlich ist, um ggfs. einen Rechtsanspruch zu haben. Im September d.J. hat der Bundesrat beschlossen, dass - in bestimmten Fällen - die Kosten übernommen werden, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen während eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus auf Unterstützung durch vertraute Personen angewiesen sind.
Die Regelungen treten ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft,- also Zeit, um Detailfragen zu klären. Ein weiteres Gesetzgebungsverfahren soll sich anschließen, das regelt, alle Menschen mit Beeinträchtigungen einzuschließen. Also, hier ist etwas in Bewegung gekommen. Nun liegt es auch an uns, dem BABdW e.V. die weitere Entwicklung zu begleiten und nicht aus den Augen zu verlieren. Es geht ja nicht nur darum, dass Angehörige und Betreuer eine solche Assistenz übernehmen, sondern auch Einrichtungen können Wohngruppenmitarbeiter entsenden, die dem Krankenhauspersonal mit Wort, Rat und Tat zur Seite stehen können.
Einrichtungsträger der Behindertenhilfe können sich die Personalkosten erstatten lassen, um ggfs. Ersatzpersonal, (wenn es denn verfügbar ist) zu beschäftigen. Auch andere Verbände kritisieren zu Recht, dass die Neuregelungen zu eng gefasst wurden! So sind dementiell Erkrankte Menschen mit Beeinträchtigung und Pflegebedarf von der neuen Unterstützungsleistung ausgeschlossen. Gerade dieser Personenkreis, für den sich der BABdW. einsetzt, bleibt also außen vor. Das kann uns nicht zufrieden stellen! Da jetzt alle neuen Gesetze einer Evaluierungspflicht unterliegen, bleibt zu hoffen, dass die Leistung weiterentwickelt wird. Der Gesundheitsminister hat ja erklärt, man wolle zunächst Erkenntnisse sammeln, um wie viele Personen es sich überhaupt handelt. Falsch ist m. E. Das Ganze schlecht zu reden!
Wenn der Hype um die Bundestagswahl abflaut und zum Regelbetrieb zurückgekehrt wird, werden wir bei den Beauftragten der Bundesländer anfragen, ob und wie an den Ausführungsverordnungen für dieses Gesetz gearbeitet wird. Wir stehen ja nicht allein, eine ganze Reihe anderer Wohlfahrts - und Selbsthilfeverbände haben sich zu Wort gemeldet und werden dies auch weiterhin tun. Hier downloaden!
M.P. 10/2021
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Assistenz im Krankenhaus
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Vor 3 Monaten, im Mai 2021, nachdem der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Herr Westerfellhaus in Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten Herrn Dusel sich des Themas angenommen hatte, war dies für den BABdW e.V. die Gelegenheit unsererseits den Druck auf die Politik zu erhöhen, um hier endlich eine gesetzliche Regelung zu bekommen.
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Es geht um die Kostenübernahme, wenn Angehörige oder Begleitpersonen beeinträchtigte Menschen mit ins Krankenhaus begleiten und dort zur Assistenz verbleiben. Ohne eine solche Begleitung ist das Ärzte- und Pflegepersonal in den Kliniken oft völlig überfordert. Auch Einrichtungen der Behindertenhilfe können, wenn sie Personal für solche Situationen abstellen, sich die Kosten erstatten lassen, um ggfs. Ersatzpersonal zu beschäftigen.
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Der Bundestag hat nun entschieden, dass die Krankenkassen, bzw. die Eingliederungshilfe diese Kosten zu tragen haben. Man geht hier nicht von riesigen Kostenexplosionen aus.
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Der BABdW e.V. hat zusammen mit anderen Verbänden mit Schreiben an die Behindertenbeauftragten der Parteien den Handlungsbedarf nachdrücklich untermauert.
Nun muss der Bundestagsbeschluss noch durch den Bundesrat. Dies soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Hier downloaden.
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Martin Petzold
BABdW e.V Stellvertretender Vorsitzender
Rotenburg Wümme, den 12.07.2021
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Weckrufe an die Damen und Herren Abgeordneten der GROKO wegen Assistenz kognitiv beeinträchtigter Menschen im Krankenhaus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Mitglieder des BABdW,
in den letzten Tagen der Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode gibt es immer noch ein unwürdiges Geschacher. Es geht (so hört man) nicht um die Summe des erforderlichen Geldes, sondern nur darum, aus welchem Topf der öffentlichen Hand es zu bezahlen ist.
Mit solchen schwierigen Diskussionen wird verhindert, dass das Unrecht beseitigt wird, das mehr als ein Jahrzehnt immer wieder erörtert, aber dann auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben wird. Bitte unterstützen Sie diesen Appell, wo auch immer sich Gelebenheit bietet, und verbreiten Sie ihn. Wir haben ja schließlich auch Wahlkampfzeiten.
Wenn der letzte Termin verstrichen ist, an dem noch in dieser Legislaturperiode ein Bundesgesetz verabschiedet werden kann, werden wir Sie über Erfolg oder Misserfolg informieren.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und die Ihrer Lieben
sendet Ihnen herzliche Grüße
gez. Ulrich Stiehl
Zu diesem Thema haben wir an folgende Institutionen und Entscheidungsträger Briefe geschickt:
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An alle behindertenpolitischen Sprecher der Parteien und involvierte Bundestags-Abgeordneten (hier Downloaden).
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An unsere verantwortlichen Bundestags-Abgeordneten (hier Downloaden).
Zu dem obigen Thema und Gerichtsbeschlüssen und -urteilen finden Sie
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In den BABdW-IInformationen Nr.01/2021 aufgelistet.
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Marburg, 01.06.2021
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