Angehörige / rechtliche Betreuer kognitiv Beeinträchtigter gehören gehört! xxxxxxxx
BABdW
Thema: Arbeit
​
Um Sinn und Unsinn der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) entbrennt immer wieder ein gesellschaftlicher/politischer Streit. Dem Inklusionsgedanken in Reinkultur folgend, sollte es diese Art Werkstätten nicht geben; sie würden eine "Sonderwelt" darstellen, Ausgrenzung fördern. In der realen Welt muss man sich von dem Gedanken befreien, dass dieses für alle Beeinträchtigte gelten kann.
​
Menschen insbesondere mit starken kognitiven und mehrfachen Beeinträchtigungen können überwiegend "Arbeit zum Broterwerb" nicht leisten; es ist für sie eine Überforderung.
​
Selbst diese Menschen sind aber sehr häufig hoch motiviert bei ihrer Tätigkeit. Dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt sind sie aber allein wegen gesellschaftlich leider nicht auszuschließenden Anfeindungen (Mobbing) in der Regel (selbst bei hoher Assistenz) nicht gewachsen bzw. davor zu schützen. Der Übergang aus einer WfbM in den ersten Arbeitsmarkt ist zwar im Sinne der Inklusion oberstes Ziel, aber wegen der allgemein fehlenden Akzeptanz meist illusorisch.
Beschäftigte in der WfbM haben das Recht einen Werkstattrat zu bilden. Einzelheiten sind in der
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
Forderungen
​
-
Die WfbM müssen insbesondere für Menschen mit kognitiven, psychischen oder mehrfachen Beeinträchtigungen erhalten bleiben; sie haben auch eine beschützende Funktion.
​
-
SGB IX, § 45, "Werkstätten für behinderte Menschen": Angehörigen- und Betreuer-Vertretungen sollen gebildet werden! Sie müssen auch über die jährliche Informations-Veranstaltung der Werkstatt hinaus Gelegenheit haben, die Rechte und Interessen der Beschäftigten zu vertreten.
​
-
Menschen mit Beeinträchtigungen, die eventuell auch erst nach längerer Zeit im "ersten Arbeitsmarkt" überfordert sind, muss jederzeit die Rückkehr in eine WfbM offen stehen.
​
-
Die Modularisierung in der WfbM darf nicht zum Nachteil für die Schwachen werden.
​