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Die Forderungen sind auf die Themenbereiche aufgeteilt worden.

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Die wichtigsten Forderungen des BABdW:

 

  1. Bei allen Gesetzgebungsverfahren muss immer auch an die Menschen mit Beeinträchtigung gedacht werden, die sich nicht selbst vertreten, nicht beraten lassen oder sich überhaupt nicht verständlich machen können.

  2. Änderung des § 139 Abs. 4 SGB IX: Angehörigenvertretungen sollen gebildet werden!

  3. Die Sozialhilfeträger dürfen nicht die gesamte Steuerungs- und Entscheidungshoheit bei der Feststellung des Hilfebedarfs erhalten. Der Hilfebedarf muss neutral ermittelt werden unter Einbeziehung der rechtlichen Betreuer.

  4. Bundeseinheitliches Verfahren zur Feststellung des Hilfebedarfs.

  5. Der Fachausschuss nach § 45 SGB XII muss erhalten bleiben, die rechtlichen Betreuer / Angehörigen sind zu beteiligen.

  6. Die Kontroll- und Anweisungsbefugnisse einer unabhängigen Heimaufsicht müssen gestärkt werden.

  7. Einrichtungsträger müssen verpflichtet werden, offen zu legen, wie viel von dem Geld, das von den Sozialbehörden gezahlt wird, in Form von Leistungen bei den Menschen mit Beeinträchtigung ankommt

  8. Weniger Abweichungskompetenz der Länder.

  9. Modularisierung in der WfbM darf nicht zum Nachteil für die Schwachen werden.

  10. Anerkennung von Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe als Häuslichkeit.

  11. Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung müssen nebeneinander gewährt werden.

  12. Wegfall des Mehrkostenvorbehalts.

  13. Wegfall der „5.000,-- Euro – Grenze“ als geschütztes Vermögen.

  14. Wegfall der Forderung des „Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit“.

  15. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Beeinträchtigung muss gestärkt werden.

  16. Assistenz im Krankenhaus und bei Arztbesuchen für alle - insbesondere kognitiv und mehrfach Beeinträchtigte - nicht nur nach dem Arbeitgebermodell.

  17. Finanzierung der Beratung von Menschen mit Beeinträchtigung und der Beratung der rechtlichen Betreuer und Angehörigen.

  18. Vollstationäre Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind weiterhin unverzichtbar.

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Die Reihenfolge dieser nicht vollständigen Auflistung ist keine Wertung. Die meisten Punkte dieser Liste werden ebenso von anderen Verbänden mit Nachdruck gefordert.

Große praktische und grundsätzliches Probleme ergeben sich aus der föderalen Struktur unseres Staates und der Verteilung der Kompetenzen auf Bund und Länder, die nicht nur für juristische Laien viele Hürden bereit hält. Die Umsetzung selbst bundeseinheitlicher Regelungen ist in den verschie- denen Ländern z.T. sehr unterschiedlich. Selbst innerhalb der Bundesländer findet man weitere regional variierende Festlegungen.

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