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Das BTHG, was hat es bisher gebracht?

Das BTHG ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es stellt sich die Frage, was hat`s gebracht, was ist besser geworden, insbesondere für die beeinträchtigten Menschen, die sich nicht selbst artikulieren können?

 

Viele ältere Betreuer haben entnervt das Handtuch geworfen und entweder die ganze Betreuung oder den Bereich Finanzen in andere meist professionelle Hände gegeben. Auch wenn ich mir sehr viel Mühe gebe, kann ich spontan keine Vorteile für die 6 zu Betreuenden erkennen, um die ich mich zu kümmern habe.

 

Mit riesigem Arbeitsaufwand in der Verwaltung und bei den Leistungserbringern hat man Kosten aufgedröselt, die auch schon vorher da waren. Es erinnert mich ein wenig an die Einführung der Pflegeversicherung 1995, da war es ähnlich.

 

Ob die Zielsetzungen des Gesetzes aus Sicht der politischen Verwaltung (Kostenträger) erreicht wurden oder noch werden, muss die Behörde für sich selbst entscheiden. Was sie je Bundesland unterschiedlich vollziehen wird.

 

Ein wichtige Ziele für Menschen mit Beeinträchtigungen waren:

 

1.     Mehr Selbstbestimmung

Ziel erreicht? Nein!

 

2.     Bildung, Arbeit und soziale Teilhabe soll besser möglich werden.

Ziel erreicht? Nein!

 

Unser Sohn Florian (35 und Hilfebedarfsgruppe 2) konnte schon immer sagen, was er wollte, - Gott sei Dank-, und viele kognitiv Beeinträchtigten konnten es nie und werden es auch nie können.

 

3.     Ist die Klientel der kognitiv Beeinträchtigten ausreichend berücksichtigt worden?

Ziel erreicht? Nein!

 

4.     Damit mehr vom Einkommen bleibt und der Partner nicht mehr mitbezahlen muss.

Übertragen auf unser o.g. Klientel stellt sich die Frage: Welcher Beeinträchtigte hat denn einen Partner im Sinne des Gesetzes?

Ziel erreicht? Nein!

 

Unser Sohn Florian hat gerade eine neue Freundin, gut so! Was er nicht kann, kann sie gut, nämlich Fließend Lesen und Schreiben. Als rechtlicher Betreuer kann ich das nur erfreut zur Kenntnis nehmen und dafür sorgen, dass es zu keinen finanziellen Nachteilen kommt.

Braucht es dazu ein Gesetz? Nein!

 

5.     Noch eine weitere Zielsetzung war, dass Leistungen erbracht und eine gute Qualität

sichergestellt werden kann.

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Hier könnte man eine Teilzustimmung feststellen, weil die Leistungserbringer jetzt noch mehr unter Druck stehen, mehr Transparenz erzeugt wird und überprüfbare Ergebnisse vorgewiesen werden müssen. Dies hätte man, wenn das Personal bei den Kostenträgern richtig eingesetzt worden wäre auch anders erreichen können.

 

War es nur eine Art Beruhigungspille (Alibihandlung) der Politik, um der vor mehr als 10 Jahren durch die Bundesrepublik ratifizierten UN-BRK Rechnung zu tragen, oder damit alle glauben:

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Wir tun auch was für die beeinträchtigten Menschen?

Viele Beeinträchtigte wurden jedenfalls wieder vergessen!

 

Dies war eine bewusst kritische Auseinandersetzung eines gesetzlichen Betreuers mit den Auswirkungen auf seine Arbeit.

 

Wie denken Sie darüber, schreiben Sie mir!

Hier downloaden.

Martin Petzold, im Dezember 2020

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