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Assistenz im Krankenhaus

 

Unser ehemaliges Vorstandsmitglied, Herr Dr. G. Wagner, hat sich intensiv und umfassend mit dem Thema der Begleitung unserer kognitiv beeinträchtigten Angehörigen im Krankenhaus beschäftigt.

Wir legen diesen Artikel allen Lesern ans Herz, weil sich im Gesetzestext Fallstricke ergeben könnten, die nicht halten, was die Politik verspricht.

Wir stellen Ihnen den gesamten Artikel von Herrn Dr. Wagner über unsere Homepage zur Verfügung.

 

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 Reinhard Frank

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Assistenz kognitiv beeinträchtigter Menschen im Krankenhaus ?

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Bundestag und Bundesrat haben Ende September 2021 einer Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Beeinträchtigung bei einer Behandlung im Krankenhaus zugestimmt, die über die bisher schon praktizierte reine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson durch die Krankenkassen hinausgeht.

Die damit verbundene grundsätzliche Anerkennung der Notwendigkeit einer solchen Begleitung ist ausdrücklich zu begrüßen.

Die sehr restriktive Beschreibung der Begleiter und die völlig fehlenden Anreize für sie, eine solche Assistenz zu übernehmen, wird vermutlich auch diese namenlose Regelung im - befremdlichen - Rahmen eines Artikel-Gesetzes zur Gesetzeshülse verkommen lassen.

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