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Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zur Reform des Vormundschafts-und Betreuungsrechts

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Grundsätzliches vorne weg:

Ich bin mir sicher, dass die Veränderungen zum Wohle unserer Schutzbefohlenen gedacht und von der UN- BRK so angestoßen wurden. Mit insgesamt 479 Seiten ist der Entwurf aber nur für juristisch Vorgebildete und für Menschen mit einem „Juristen-Gen“ voll zu erfassen.

 

Die drei Säulen der Betreuung:

  • Betreuervereine

  • Berufsbetreuer

Hier zeigt der Entwurf eine deutliche Verbesserung in der Anforderung zum Berufsbild des Berufsbetreuers.

  • Ehrenamtliche Betreuer

In der Regel Eltern, die ihre Kinder bzw. dem Kindesalter Entwachsene betreuen. Familienangehörige, die anstelle der Eltern diese Betreuung übernehmen. Dritte, die außerhalb des Familienverbandes einzelne Personen betreuen.

Die ehrenamtliche Betreuung ist dauerhaft zu stärken. Dazu gehört neben einer spürbaren finanziellen Aufwertung auch eine qualitative Verbesserung des fachlichen Wissenstandes unter mithilfe der Vormundschaftseinrichtungen und der entsprechenden Verbände und Vereine.

 

Die Vertretung des Betreuten:

Für kognitiv schwer beeinträchtigte Menschen, die i.d.R. komplexe Sachverhalte nicht einschätzen können ist der Betreuer in allen Belangen als Stellvertreter in die Entscheidungsfindung mit einzubinden. Dies gilt besonders für die ehrenamtlichen Betreuer, die meist eine intime Kenntnis über die Wünsche und das Leben der  Betreuten haben. Für diesen Kreis ist üblicherweise auch keine Patientenverfügung ausgestellt. Zur Entscheidungsfindung, gehören alle medizinischen Behandlungen, einschließlich Sterilisation und psychologische Anwendungen. Auch die Wahl des Wohnortes und die  Betreuung in allen finanziellen Entscheidungen sind unabdingbar damit verbunden.

 

Fazit:

Mit Beginn der öffentlichen Diskussion über diese Reform, wird, ähnlich wie nach Einführung des BTHG, ein weiterer Ausstieg aus der ehrenamtlichen Betreuung beginnen. Dem ist mit aller Macht entgegen zu treten. Hier sind alle Angehörigen- und Betreuerbeiräte, die Beiräte der WfbMs, die kirchlichen und weltlichen Organisationen in der Betreuung von kognitiv schwer geschädigten Menschen zur Unterstützung aufgefordert.

 

14. 07. 2020 ​Reinhard Frank

Mitglied des Vorstandes

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