Angehörige / rechtliche Betreuer kognitiv Beeinträchtigter gehören gehört! xxxxxxxx
BABdW
Auflösung der WfbM – Sinn oder Unsinn?
In der letzten Zeit gab es verstärkt Bestrebungen seitens der „Grünen Politiker“, die Rolle und Bedeutung der Werkstätten für Behinderte unter Herstellung des Bezuges zur
UN – Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Kraft trat, neu zu bewerten. Danach wurde das Thema auch von anderen Politiker*innen und den Medien aufgenommen und kommentiert.
Die erste Werkstatt wurde 1965 in Bielefeld eröffnet.
Seitdem entwickelten sich die Werkstätten. Die ökonomischen, fiskalischen und politischen Rahmenbedingungen haben und werden sich auch in Zukunft weiter verändern.
Auch der behinderte Mensch sieht die Arbeit als ein Menschenrecht.
Deshalb unterstützen wir als BABdW alle Initiativen, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Beschäftigten in den Werkstätten anzupassen.
Werkstätten sind Non-Profit- Organisationen. Sie verfolgen keine wirtschaftlichen Gewinnziele. Sie sind gemeinnützig und erbringen im Auftrag des Staates Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Werkstattleistung ist ein Angebot an vollerwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen, dass sie in Anspruch nehmen können- aber nicht müssen.
Derzeit ermöglichen Werkstätten in ganz Deutschland rund 320.000 Erwachsenen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben.
Dazu stellen die Werkstätten eine Vielzahl von Arbeitsangebote bereit, die Art und Schwere der Behinderung sowie den Neigungen der Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen.
Rund 70.000 spezialisierte Fachkräfte sind in den einzelnen Bereichen tätig.
Die Werkstätten stehen vor der Herausforderung, personenzentrierte und qualitativ hochwertige Teilhabeangebote zu ermöglichen und dabei wirtschaftliche Arbeitsergebnisse zu erzielen, damit neben der erbrachten Rehabilitationsleistung auch Arbeitsentgelte ausgezahlt werden können.
Die Arbeit in der Werkstatt ist jedoch nicht direkt mit einer Erwerbsarbeit in Vollzeit zu vergleichen da sie auch andere Leistungen wie Pflegetätigkeiten, Ergo- und Physiotherapie erbringt. Die sogenannten arbeitsbegleitenden Maßnahmen dienen der Persönlichkeitsentwicklung und der sozialen Eingliederung. Sie umfassen vielseitige Angebote der Bildung, Qualifizierung und aus dem Kultur- und Sportbereich.
Ein wichtiger Punkt für die Erhaltung der Werkstätten ist die geschützte Umgebung für die behinderten Menschen. Hier stehen der Gewaltschutz und der Schutz vor sexuellen Übergriffen im Vordergrund. Die Erfahrungen zeigen, dass ein Großteil der Behinderten lieber in der WfbM arbeiten, wegen der geregelten Struktur, an einem geschützten Ort mit gut ausgebildetem Personal. Dies wird auch durch eine hohe Zahl von Rückkehrenden aus der sogenannten freien Wirtschaft belegt.
Somit ist die Werkstatt für Behinderte für den BABdW kein Auslaufmodell.
Die derzeitige Gestaltung des gesellschaftlichen Systems ermöglicht es nicht, dass Werkstätten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen, die Einkommenssituation der Beschäftigten umfassend verbessern können.
Wir unterstützen die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte an die Politik, eine Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte zu beschließen.
Der alleinige Ruf nach Einführung des Mindestlohnes in Werkstätten reicht nicht aus, um eine umfassende Verbesserung der Einkommenssituation zu bewirken. Deshalb muss eine detaillierte Betrachtung der geltenden Regelungen in den Sozialgesetzbüchern erfolgen, um ein zukünftiges Entgeltsystem zu schaffen.
Neben der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes ist es wichtig, dass die Beschäftigten einen Betrag erhalten, über den sie nach ihren Wünschen eigenständig und selbstbestimmt verfügen können.
Der BABdW ist der Auffassung, dies könnte erreicht werden, in dem die verschiedenen Bestandteile des Arbeitsentgeltes sowie alle weiteren individuellen Leistungen zum Lebensunterhalt zukünftig „wie aus einer Hand“ an die Beschäftigten ausgezahlt werden.
Die Beschäftigten haben jedoch nur einen teilweisen Arbeitnehmerstatus mit der Konsequenz, dass ihre Entgelte nicht von Tarifparteien ausgehandelt werden.
Dabei erwirtschaften die Werkstätten stattliche 7 Milliarden Euro pro Jahr.
Viele Aufträge kommen aus der Industrie. Somit werden Dienstleistungen und Produkte verkauft, die von Interesse sind und nicht aus Mitleid.
Die Entwicklung von Inklusionsbetrieben wird sicher weiterhin ein längerer
Prozess sein, worauf die Betriebe gezielt vorbereitet werden müssen.
Als Mitglied der Regierung müssen die Grünen auch die gesetzlichen Voraussetzungen mit schaffen, dass u.a. barrierefreie Arbeitsplätze, die Beratung und Begleitung der „neuen Mitarbeiter“, notwendige Hilfsmittel oder ein dauerhafter Lohnkostenzuschuss als Nachteilsausgleich finanziert wird.
Damit Inklusion gelingt, bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens.
Die Werkstätten sind bereit, die Beschäftigten in eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Wahl des Arbeitsplatzes vorzubereiten und zu begleiten.
Leider ist der Anteil der Beschäftigten noch sehr gering, die dauerhaft in einem Integrationsbetrieb arbeiten. Eine offizielle Quote der dauerhaften Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht bekannt.
Inge Fischer/Reinhard Frank 11.10 2022