Angehörige / rechtliche Betreuer kognitiv Beeinträchtigter gehören gehört! xxxxxxxx
BABdW
9. Inklusionstage vom 31. Mai bis 01. Juni 2022 in Berlin mit dem Thema
Wohnen - barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß
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Die Veranstaltung wurde eröffnet vom Bundesminister Hubertus Heil. Die Veranstaltung war in diesem Jahr gekennzeichnet durch digitale Beteiligungsformate, die ich Ulrich Stiehl nutzte und die direkte Teilnahme von Inge Fischer vor Ort.
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Im Atrium konnte man souverän moderiert von Ninia LaGrande - die Eröffnung, die Auszeichnung von 3 Teams mit dem Inklusionspreis 2021 durch den Minister, fünf Podiumsdiskussionen mit drei bis sechs Fachreferenten sowie die abschließende Podiumsdiskussion verfolgen.
In Deutschland besteht Wohnungsmangel besonders an bezahlbaren Wohnungen und hier vor allem in Städten. Als Fazit darauf wurde im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart, ein Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Leitung von Frau Gywitz zu bilden.
Jährlich sollen 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, davon 100.000 Sozialwohnungen. Aufgrund der inzwischen veränderten Rahmenbedingungen (Ukrainekrieg, Inflation, Mangel an Rohstoffen und Fachkräften) steht die Frage, ob das ehrgeizige Ziel erreicht werden kann?
Der Bund hat eine Musterbauordnung erlassen, aber für die Durchführung sind die Länder und Kommunen zuständig. Dies wird von vielen Beteiligten kritisch gesehen, da die Voraussetzungen in den Territorien sehr unterschiedlich sind. In der praktischen Durchführung sind die Kommunen besonders wichtig. Die Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden. Die Neubauten sollen altersgerecht (für die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber in ihrer jeweiligen Situation) zur Verfügung gestellt werden, zum Teil auch altengerecht (für Hochbetagte). Es wird unterschieden zwischen „barrierefrei“ und „barrierearm“. Die Kategorie „barrierearm“ ist unsinnig.
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Wenn der Staat Sozialwohnungen mit erheblichen Mitteln unterstützt, muss durchgesetzt werden, dass diese von vorn herein barrierefrei gebaut werden. Die Mehrkosten beim Neubau (bei mehreren Geschossen Aufzüge, breitere Türen, ebenerdige Duschen u.s.w.) liegen bei 1,5 bis 2 % der gesamten Baukosten. Der nachträgliche Umbau im vorhandenen Wohnungsbestand ist um ein Vielfaches teurer.
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Barrierefreiheit ist für alle Menschen im Laufe ihres Lebens sehr vorteilhaft. Familien mit Kindern brauchen innerhalb der Wohnung keine Stufen. Wenn jemand vorübergehend krank wird, erhöht die Barrierefreiheit für ihn auch je nach (vorübergehend) benötigten Hilfsmitteln die Lebensqualität.
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Und alle Menschen werden älter. In einer geeigneten Wohnung können hochbetagte Menschen länger verbleiben. Dadurch werden die Sozialsysteme (Altenheime, Pflegekassen) ganz erheblich entlastet.
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In Oberbayern zum Beispiel wurde die Genossenschaft „MARO“ gegründet und dabei unter anderem Wohngemeinschaften für Demenzkranke ins Leben gerufen. Dieses Beispiel zeigt, wie solche Formen des gemeinsamen Lebens zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen beitragen, wenn entsprechende Aktivitäten vorhanden sind und notwendige Fördermittel gewährt werden.
Sozialwohnungen müssen in den Orten- Quartieren dort errichtet werden, wo der öffentliche Raum auch barrierefrei ist, und wo eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht. So können auch Menschen mit Einschränkungen am öffentlichen Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Das barrierefreie, selbstbestimmte und zeitgemäße Wohnen beinhaltet aber auch das teilhabeorientierte Wohnen.
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In Köln gibt es gute Erfahrungen mit alternativen Wohnformen. Im Projekt „Inklusives wohnen Köln e.V.“, gibt es verschiedene Wohnformen mit Studenten und anderen Menschen auch mit Handycape. Ein anderes Projekt ist „Ledo e.V. in Köln.“
Politiker, Städteplaner, Baubehörden und Architekten sind im Hinblick auf diese Vorteile, die teilweise noch gar nicht gesehen werden, schon während ihrer Ausbildung und danach in permanenten Fortbildungen zu sensibilisieren.
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Für die Aufgabe, Quartiere zu inklusiven Sozialräumen zu entwickeln, konnte die Projektkoordinatorin für die Kommune „Inklusiv Rostock“, Caritas-Verband für das Erzbistum Hamburg e.V. von umfassenden Erfahrungen berichten. Es gib u.a. ein von ihrer Organisation erarbeitetes Inklusiv-Handbuch, welches ausgeliehen werden kann.
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Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel erhob in der Abschussdiskussion die Forderung, staatliche Zuschüsse im Wohnungsbau nur noch für barrierefreie Wohnungen zu gewähren.
Dem können wir als Vertreter für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung uns nur anschließen.
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Zur Ernüchterung:
In der Wochenzeitung DIE ZEIT Nr. 24 vom 09. Juni 2022 stand ein ausführliches Interview der neuen Bundesbauministerin Geywitz über ihre neuen Aufgaben. Auf der ganzen Seite kommt das Wort „Barrierefreiheit“ nicht vor, obwohl ihr Parlamentarische Staatssekretär Bartol am Tag zuvor auch zu den Teilnehmern gesprochen hatte.
Inge Fischer und Ulrich Stiehl