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Thema: Wohnen

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Menschen mit schweren Beeinträchtigungen wohnen in vielfältig ausgeprägten Wohneinrichtungen. Unabhängig von ihrer Trägerschaft sind dort überall Mitarbeiter beschäftigt, die unterstützende und helfende Aufgaben in einem auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasstem Umfang haben.

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Die Anforderungen an die Wohnungen haben sich den letzten Jahren erheblich erhöht - sowohl an Ausstattung als auch an Fläche.

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Vieles davon ist bundesgesetzlich leider nicht geregelt, sondern auf Landesebene bis hin zur Kommune verschoben und kann dort modifiziert bzw. verschieden ausgelegt werden.

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Die Qualität des Wohnens beeinträchtigter Menschen wird durch eine Heimaufsicht überwacht.

Forderungen

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  • Jede Bewohnerin / jeder Bewohner muss, wenn gewünscht, eigene 4 Wände haben.

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  • Bei einem Zusammenschluss mehrerer Wohnungen sind Gemeinschaftsräume erforderlich.

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  • Den Unterstützungsanforderungen angepasst ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Raum für Verwaltung und Nachtdienst bereitzustellen.

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  • Bei Konflikten wegen der Überleitung alter Wohnungen auf aktuelle Normen ist Augenmaß angebracht.

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  • Kleine Wohneinrichtungen, zumal wenn sie privat betrieben werden, bedürfen der finanziellen Unterstützung für die Anpassung an die aktuellen Vorgaben.

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  • Gemeinschaftswaschräume müssen der Vergangenheit angehören; jedes Zimmer sollte über einen eigenen Sanitärraum verfügen.

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  • Der einfache Zugang zu Informationen muss möglich sein (Internet, WLAN, TV etc.), Umfang bzw. eventuelle Beschränkungen sind mit den Betreuern abzustimmen.

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