Angehörige / rechtliche Betreuer kognitiv Beeinträchtigter gehören gehört! xxxxxxxx
BABdW
Gewissensbisse - fehl am Platz
Je höher die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit eines beeinträchtigten Menschen ist, umso mehr machen sich Angehörige, insbesondere Eltern-gerade, wenn sie selber älter werden, Gedanken darüber, was denn mal werden soll; wenn sie Ihr Kind, das bis jetzt, oft unter schwierigen Bedingungen in der Familie betreut und gepflegt wurde, in eine Einrichtung der Behindertenhilfe geben.
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Bekannte, Verwandte und Nachbarn könnten ja denken, man wolle sich der (selbst auferlegten) Betreuungs- und Pflegepflicht entledigen, aus Eigennutz und um wieder selbstbestimmt leben zu können.
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Vielen Betroffenen fällt es nicht leicht, sich von solchen Gedanken zu distanzieren. Ich selbst habe da eine egoistische Einstellung; mir ist es egal, wenn der Nachbar sich über zu lange Grashalme ärgert und die Ansicht vertritt, ich hätte besser kein Eigentum erwerben sollen.
Der schlimme Begriff "Abschieben" kommt nicht selten ins Spiel.
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Ich habe gerade einen solchen Fall in meinem Umfeld. Ein stark autistischer Junge, inzwischen 8 Jahre alt und auf dem Stand eines dreijährigen geblieben; inkontinent und kaum beschulbar; Eltern mittlerweile 69 und 52 Jahre alt und gesundheitlich beeinträchtigt. Er hat noch 2 gesunde Schwestern, die die Aufsicht, zumindest zeitweise übernehmen, obwohl Teenies eigentlich andere Interessen haben.
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Vor einigen Jahren habe ich das Wort Heimbetreuung mal erwähnt und erfuhr heftigste Gegenwehr, dass man ihn doch nicht einfach irgendwo "abliefern" könne und er dort verkümmern würde. Meine Argumente von fachspezifischer Betreuung von Professionellen, der garantierten Aufsicht rund um die Uhr, wurden rigoros weggefegt. Jetzt, mehr als 3 Jahre später hört sich das schon anders an. Kämpferisch sind sie immer noch; man wolle ggfs. mit rechtlichen Mitteln dafür kämpfen, dass der Junge weiterhin eine Schule besucht. Es ist nur so, dass auch ein Rechtsanwalt kein geeignetes Fachpersonal besorgen kann. Mein langjähriger Freund ließ nun schon mal durchblicken, dass wenn der Junge 18 sei und dann auch eine rechtliche Betreuung braucht, man sich auf die Suche nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit macht. Bis dahin, wird er, wie bereits oben erwähnt, gesundheitlich beeinträchtigt, fast 80 Jahre alt sein und es bleibt abzuwarten was bis dahin passiert.
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Da Beispiel macht deutlich, mit welchen Gewissenskonflikten Eltern, die ihre beeinträchtigten Kinder über alles lieben, zu kämpfen haben.
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Gut, dass es in den Einrichtungen der Behindertenhilfe die Möglichkeit der Kurzzeitunterbringung und des Probewohnens gibt, damit Eltern mal "durchatmen" und etwas ausspannen können. Dazu muss man sich natürlich entschließen, mit Ämtern über die Kosten zu reden.
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In den Rotenburger Werken, eine der größten Einrichtungen in Norddeutschland, hat man sich im Referat Öffentlichkeitsarbeit nun Gedanken gemacht, wie man Eltern Gefühle wie Angst, Gewissensbisse und Bedenken nehmen oder minimieren kann, die eine Heimunterbringung ins Kalkül genommen haben. Dazu hat man 3 Personen aus der Angehörigenvertretung, die sich bereit erklärt hatten, intensiv befragt, was sie beim Übergang in die Einrichtung so erlebt haben und welcher Zeitpunkt eines Umzuges als der Optimale angesehen würde. Es ging um Beeinträchtigte verschiedenster Hilfe- und Pflegegrade, von leicht bis sehr schwer.
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Diese Interviews, die auch gefilmt wurden, kann man sorgenvollen Eltern zur Kenntnis bringen und damit helfen, Vorurteile und Ängste abzubauen und Ihnen die Gewissheit vermitteln dass es noch andere "betroffene" Eltern gibt.
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Nun könnte man natürlich fragen, was interessiert es die Einrichtung, Hauptsache ist, die Plätze sind belegt und der Kostenträger zahlt.
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Aber in einer wirklich diakonischen Einrichtung, wie der der Rotenburger Werke macht man es sich nicht so einfach.
M.P. 6/2022