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Thema: Vertretung und Mitwirkung

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Was für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Bundes-einheitlich gesetzlich geregelt ist - und im alten Bundes-Heimgesetz bzw. der -HeimmwV auch für den Bereich Wohnen geregelt war, führt durch die Föderalisierung dieses Rechtsbereichs zu Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten.

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Die wichtigsten Forderungen:

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  • Alle Einrichtungen mit "besonderen Wohnformen" müssen verpflichtet werden, Vertretungen von Angehörigen bzw. rechtlichen Betreuern zu fördern. Der Nutzen überwiegt den Aufwand zur Konfliktbewältigung. - Weil sich die Blickwinkel von Einrichtungen/Trägern, Bewohnern und Angehörigen / rechtlichen Betreuern unterscheiden, kann ein "Haus-/Bewohnerbeirat" (von der Einrichtung faktisch assistierte Bewohnervertretung) allein nicht ausreichen.

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  • Der Vorteil für alle Beteiligten muss genutzt werden. Angehörige / rechtliche Betreuer haben die emotionalen und historischen Erfahrungen, die sich (wo möglich noch häufiger wechselnde) Mitarbeiter in den Einrichtungen (immer wieder) erst erarbeiten müssen.

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  • Das fachliche Wissen der Mitarbeiter ist für Konfliktbewältigung und sachliches Verständnis besonderer Situationen aktiv einzusetzen.

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  • Die Einbeziehung ehrenamtlich tätiger Angehörigen zur Unterstützung der Einrichtungen sollte von den Trägern konsequent gefördert werden.

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