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Auf und Ab in der Gesundheitssorge für beeinträchtigte Menschen

 

Ein großes Aufatmen ging durch den Saal bei dem Angehörigentreffen des BeB am 06.04.2019 in Fulda. Es lag ein Schreiben vom 15.11.2018 des Gesundheitsministers Jens Spahn vor, in dem er darauf hinwies, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Kranken-hausgesellschaft im Juli 2018 eine Rahmenvereinbarung für Qualitätsverträge in der stationären Versorgung abgeschlossen hatten. Die Vereinbarung ist am 01.07.2019 in Kraft getreten und soll für 3 oder maximal 4 Jahre gelten. Darin werden Maßnahmen beschrieben, die einen gleichbe-rechtigten Zugang für kognitiv und mehrfach beeinträchtigte Menschen zur Gesundheitssorge gemäß UN-Behindertenrechtskonvention BRK gewährleisten sollen, insbesondere auch eine angemessene Assistenz „unserer Patienten“ im Krankenhaus.

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Das „Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen“ (IQTIG) überwacht die Krankenhäuser und erstellt Statistiken zur Gewinnung von Aufschlüssen über Aufwand und Wirksamkeit für die Patienten. Die Krankenhäuser schließen nun solche Verträge nur mit wenigen großen Krankenhäusern mit einer erheblichen Anzahl von kognitiv beeinträchtigten Patienten ab.

Erst nach der Erprobungszeit, nach Auswertung der Ergebnisse und Erkenntnissen über die organisatorischen Voraussetzungen und die finanziellen Auswirkungen können Auswirkungen für die Krankenhäuser im ganzen Land erwartet und Schlüsse daraus gezogen werden.

 

Am 09.05.2019 fand in Berlin ein Empfang des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel aus Anlass seiner einjährigen Tätigkeit in diesem Amt statt. In seiner program-matischen Rede stellte er als eins von vier Zielen heraus,

  • allen Menschen mit Beeinträchtigung einen ungehinderten Zugang zur angemessenen Gesundheitssorge gemäß UN-BRK zu ermöglichen, einschl. der nötigen Assistenz im Krankenhaus auch für kognitiv beeinträchtigte Menschen.

Damit rückt hoffentlich unsere schon seit vielen Jahren erhobene Forderung nach angemessener Versorgung unserer Betreuten deutlich ins Zentrum der Behindertenpolitik in der Bundes-regierung. Unsere Forderungen sind weiter lauthals bei allen möglichen Gelegenheiten in die Diskussion einzubringen.

 

Im April 2018 musste mein Sohn in der Asklepios-Klinik in Schwalmstadt/Hessen stationär aufgenommen werden. Dabei kam es zu vielen Fehlleistungen in pflegerischer Hinsicht. Mein energischer schriftlicher Protest führte zu einem Bedauern der Geschäftsleitung, aber dann auch zu einem intensiven Gespräch mit einem leitenden Arzt. Daraufhin wurden einige Schulungen für das Pflegepersonal anberaumt, u. a. mit unserer Referentin von der Mitgliederversammlung in Rummelsberg im März 2018, Frau Sabine Brase. Das nahm ich erst einmal mit Befriedigung zur Kenntnis.

 

Im Juni 2019 lud mich als Nachwirkung vom Vorjahr der seit Januar 2019 neu eingesetzte Leiter der Asklepios-Klinik für das Erlösmanagement, Andreas Schumann, zu einem Gespräch ein. Er ist persönlich besonders aufmerksam, weil sein 16-jähiger Neffe eine Trisomie 21 hat.

 

Er ordnete an, dass er bei jeder Aufnahme und bei jeder Entlassung von beeinträchtigten Menschen beteiligt wird, und er versucht, dass möglichst in der Früh- und Spätschicht jeweils dieselbe Pflegekraft zuständig ist. Er machte die aus meiner Sicht vorbildliche angehängte „Leitlinie für den Umgang mit Behinderten im Krankenhaus“ für die Asklepios-Kliniken Schwalmstadt und Melsungen (Nordhessen) verbindlich.

Jetzt plant er eine Serie von Fortbildungen für die Mitarbeiter an der Rezeption und in den Stationen für den Umgang mit besonderen Patienten. Hier downloaden.

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Ulrich Stiehl; August 2019

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