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Das Betreuungsrecht  - Reform erforderlich ?

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- Versuch einer Bestandsaufnahme

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Die letzte Reform des Betreuungsrechts fand 1992 statt. Alte Begriffe, wie Fürsorge und Entmündigung verschwanden. Neue Begriffe, wie Betreuung, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht und Patientenverfügung tauchten nach und nach auf.

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Einzelne Betreuungsbereiche, die den Umfang der Betreuung definierten, 5 an der Zahl, wurden eingeführt.

  • Gesundheitsfürsorge

  • Aufenthaltsbestimmung

  • Vermögenssorge

  • Wohnungsangelegenheiten

  • Vertretung in Behörden und Postangelegenheiten

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1,5 Jahrzehnte später trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft und die Bundesregierung versicherte nach der Ratifizierung, dass diese mit den vorliegenden Gesetzen kompatibel sei. Fachjuristen und Angehörigenverbände bezweifeln dies sehr bald, weil einzelne Formulierungen in der UN-BRK „dehn- und interpretierbar“ sind. Und so sind seit geraumer Zeit mehrere Petitionen zu Gesetzesänderungen, unter anderem vom BAMB e.V. (Mitglied der BAGuAV) im Umlauf.

Wann darüber entschieden wird, ist ungewiss.

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Es ist ja so, dass man als Betreuer von schwer kognitiv beeinträchtigten Menschen nicht mehr von Assistenz sprechen kann, sondern eher von vollständiger Übernahme. Und diese Differenzierung findet nicht statt, sie wurde von der Politik bisher nicht richtig verstanden. Das bedeutet in bestimmten Situationen, dass der rechtliche Betreuer mutmaßen muss, was der Betroffene gewollt hätte, wenn er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte wäre. Von Angehörigen, Eltern wird oft beides geleistet und auch nicht getrennt gesehen oder verwechselt. Dadurch entsteht oft die Meinung, ein Berufsbetreuer erfülle seine Aufgaben nicht, wenn er keine Betreuungsaufgaben übernimmt, (übernehmen kann).

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Am 23.9.19 fand in niederächsischen Amtsgerichten der „Tag des Betreuungsrechtes“ statt, um um zum einen global über das Betreuungsrecht zu informieren (ohne die o.g. dargestellten Problemstellungen natürlich) und über die Bedeutung von Vollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beraten, als auch um neue Ehrenamtliche zu gewinnen. Auf meine Nachfrage bei der Rechtspflegerin, die mit 3 weiteren Kollegen 2400 Betreuungen bearbeiten, bzw. dem Amtsgerichtsdirektor, zeigte man sich von momentanen Reformplänen vollständig ahnungslos. Das heißt für uns vom BABdW, alles weiter gut zu beobachten, Probleme zu identifizieren und den Druck zu erhöhen.

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Insbesondere aus dem süddeutschen Raum kommen Stimmen und Einschätzungen, dass zukünftig nur noch schwer kognitiv Beeinträchtigte eine gesetzliche Betreuung bekommen sollen. (Weil es bekanntlich an Ehrenamtlichen mangelt und Berufsbetreuer viel Geld kosten). Die anderen müssten sich dann Assistenz ohne rechtlichen Hintergrund beschaffen. Gleichwohl, ich kann an ein solches Szenario derzeit nicht recht glauben, weil es ganz sicher zu chaotischen Verhältnissen führen würde.

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Das 3-Tage Seminar mit Workshops zum Thema – Selbstbestimmung oder Vertretung - mit betroffenen schwer Beeinträchtigten und ihren Betreuern in Damp und das was noch in Stuttgart folgt, führt hoffentlich zu neuen Erkenntnissen und Einsichten bei der Politik, dass hier hoher Handlungsbedarf ist. Hier downloaden.

Martin Petzold    25.9.2019

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