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Ärztliches Attest reicht für Sonderstellung zur Corona-Schutzimpfung aus

Die Impfreihenfolge ist beeinflussbar

 

Die Bundeskassenärztliche Vereinigung gab am 19.01.21 bekannt, dass ein formloses ärztliches Attest (nur mit einer Diagnosestellung ohne weitere Begründung) ausreiche, um einer Person eine besondere Dringlichkeit für eine Corona-Schutzimpfung zu verordnen. Damit kann diese Person in der Impfpriorität aufsteigen - ein ärztliches Attest enthält i. d. Regel neben den Daten des betreffenden Patienten eine Diagnose und den Zweck des Schreibens, so auch hier. Das Besondere ist es jetzt, dass keine gesonderte Begründung angeführt zu werden braucht.

 

Angesichts von nur wenigen Impfkapazitäten ist ein derartiges Vorgehen bei kognitiv eingeschränkten Menschen sicherlich nur dann angezeigt, wenn diese Menschen sich wegen der eingeschränkten geistigen Fähigkeiten nicht an die AHA-Regeln halten können und gleichzeitig entweder durch eine Abwehrschwäche für Infektionskrankheiten besonders gefährdet sind und / oder körperlich extrem mobil sind. Extrem mobil, weil diese Beeinträchtigten leicht zu Virusverteilern werden können.

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Marburg, den 27.01.2021

Cordula von Brandis, Mitglied des BABdW

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